Klage gegen Hundespielplatz

Gerichtsurteil: Wer in Berlin lebt, muss Hunde-Lärm ertragen!

Geklagt hatte eine Anwohnerin, weil ihr der Lärm von einem Hundespielplatz zu nahe ging. Das Gericht schmetterte die Klage ab.

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Hunde gehören zum Bild einer Großstadt. Entsprechend muss Hunde-Lärm in Berlin toleriert werden.
Hunde gehören zum Bild einer Großstadt. Entsprechend muss Hunde-Lärm in Berlin toleriert werden.Panthermedia/imago

Seit gefühlt 100 Jahren gibt es in Berlin stets etwas mehr als 100.000 Hunde. Und das obwohl die Stadt zeitweilig jedes Jahr um eine ganze Kleinstadt wuchs. Zurzeit sollen es knapp unter 130.000 registrierte Hunde sein, die in Berlin gehalten werden. Und die machen natürlich Lärm. Dagegen hatte eine Berlinerin geklagt – und jetzt vor Gericht verloren.

Hundelärm muss in Berlin ertragen werden, das ist jetzt amtlich. Der von einem Hundespielplatz in einem Wohngebiet ausgehende Lärm ist für Anwohner bis zu einem bestimmten Grad zumutbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden (VG 24 K 148.19).

Geklagt hatte eine Anwohnerin, weil sie die Lärmbelästigung für unzumutbar hielt. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit. An Entspannung oder Schlaf sei in den nutzungsintensiven Phasen selbst bei geschlossenen Fenstern nicht zu denken. Ihre fürs Gericht zurechtgelegte Begründung erwies sich im Nachhinein als Strategiefehler. Das Gericht wies diese Klage nämlich ab.

Hunde gehören zum typischen Stadtbild einer Großstadt

Bei der Zumutbarkeit von Geräuschen komme es nicht auf die individuelle Einstellung eines möglicherweise besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen. Bei einer Lärmpegelmessung in der Wohnung der Anwohnerin seien die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte tagsüber, wenn auch knapp, eingehalten worden.

Zu berücksichtigen sei auch, dass der Lärm am Tag zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen sei. Außerdem gehörten Hundehaltung und Hundeauslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Angesichts der geltenden Leinenpflicht sei es auch aus Gründen des Tierschutzes notwendig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen.

Die Experten sind, was Hunde-Lärm angeht, allerdings längst nicht so urteilssicher, wie das Berliner Verwaltungsgericht. Denn selbstverständlich kann Hunde-Lärm auch den Durchschnitts-Berliner krank machen. Hundelärm ist schädlich für die Ohren, insbesondere wenn er übermäßig laut oder über einen längeren Zeitraum hinweg andauert.

Hundelärm kann durchaus krank machen

Hunde können verschiedene Geräusche erzeugen, darunter Bellen, Jaulen und Knurren. Wenn ein Hund in der Nähe unseres Gehörs laute Geräusche macht, kann dies vorübergehende oder dauerhafte Schäden an den empfindlichen Strukturen im Innenohr verursachen.

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Kurze Momente von Hundelärm sind in der Regel kein Problem für das Gehör, aber längere Exposition oder regelmäßige laute Geräusche können durchaus zu Schäden führen. Dafür müssen Hunde allerdings schon unmittelbar am Ohr bellen. Bei der klagenden Anwohnerin war das eher nicht der Fall. Insofern hat das Berliner Gericht korrekt entschieden.