Wiesn-Besucher feiern im Hofbräuzelt auf dem Oktoberfest. Online-Händler versuchen Kasse zu machen.
Wiesn-Besucher feiern im Hofbräuzelt auf dem Oktoberfest. Online-Händler versuchen Kasse zu machen. dpa/Gebert

Das ist nun wirklich dreist. Ein Berliner Online-Portal verhökert Wiesn-Tickets für Zigtausend Euro, dabei ist die Reservierung für die fraglichen Tische noch gar nicht möglich. Ein Richter schob dem Ganzen jetzt einen Riegel vor.

Die Bild berichtete am Mittwoch über den Fall des dreisten Berliner Online-Portals, das als Zwischenhändler auftrat, um Tischtickets für das Münchner Oktoberfest unter die Leute zu bringen. Für 5000 Euro habe das Ticket-Portal Reservierungen im Armbrustschützenzelt sowie im Löwenbräuzelt angeboten. Die Bild: „Wiesnwirte-Sprecher Peter Inselkammer (52) und Wirtin Stephanie Spendler (54) klagten dagegen. Am Dienstagabend haben sie nun vor Gericht Recht bekommen.“

Und irgendwie ist das ja auch nicht einzusehen. Dem Richter jedenfalls gefiel die Wucher-Aktion des Berliner Online-Händlers gar nicht, er bezeichnete das Angebot als irreführend. Das Berliner Portal würde Produkte anbieten, das es gar nicht besitze. Bisher nämlich gibt es keine verbindliche Zusage für das Oktoberfest 2022, aus dem Grund seien Reservierungen noch gar nicht möglich.

Wucher-Angebot fürs Oktoberfest ist irreführend

Bild: „Das Gericht hat dem Portal den Handel mit Wiesn-Reservierungen für das Armbrustschützenzelt sowie für das Löwenbräuzelt nun untersagt. Und im Wiederholungsfall jeweils bis zu 250.000 Euro Strafe angedroht.“

Auch andere Wirte hatten Erfolg. So die Wirte der Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu. Sie haben ebenfalls vor dem Landgericht Recht bekommen mit ihren Klagen gegen einen Online-Zwischenhändler. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig.

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Bild berichtete auch über die Ochsenbraterei, die im Herbst erfolgreich gegen eine Eventagentur vorgegangen war. Sie hatte im Netz für bis zu 3300 Euro Reservierungen für 10er-Tische verkauft. Dabei liegt der reguläre Mindestverzehrwert bei einer Reservierung eines Tisches bei 400 Euro! Der Zweithändler legte dagegen Berufung ein, im Mai soll der Fall jetzt vor dem Oberlandesgericht in München verhandelt werden, hieß es.