Eilanträge von Clubbesitzern abgelehnt
Gericht: Tanzverbot in Berliner Clubs bleibt bestehen
Nur durch so ein Verbot ließen sich Ansteckungen verhindern.

Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Diskotheken bleibt zunächst bestehen. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit, nachdem es Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern abgelehnt hatte. Zwar stelle das Verbot einen „erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit“ dar, so die Richter. Mildere Mittel stünden jedoch derzeit nicht zur Verfügung. (Az.: VG 14 L 633/21 und VG 14 L 634/21)
Die Richter verkannten nicht, dass andere Maßnahmen wie etwa ein Negativtest, eine vollständige Impfung oder ein Genesungsnachweis in Kombination mit einem Hygienekonzept die Gefahr von Neuinfektionen verringerten. Tatsächlich verhindern ließe sich die Ansteckung aber nur durch ein Verbot.
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Bei Tanzveranstaltungen bestehe eine besonders hohe Ansteckungsgefahr durch Aerosolübertragung, argumentierten die Richter. Über einen längeren Zeitraum sei eine größere Zahl von Menschen in geschlossenen Räumen, und beim Tanzen käme es zu einer erhöhten Atemaktivität. Es werde laut gesprochen wegen lauter Musik - und bei „einer alkoholbedingten Enthemmung“ würden die Abstandsregeln typischerweise schnell vergessen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatten sich ein Dutzend Clubbesitzer und Veranstalter gegen das Verbot gewehrt. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.