Hotelbetreiber in Brandenburg dürfen wieder Gäste aus Berlin aufnehmen.
Hotelbetreiber in Brandenburg dürfen wieder Gäste aus Berlin aufnehmen. Foto: dpa/Sven Hoppe

Das Beherbergungsverbot in Brandenburg ist vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitagabend entschieden.

Die Antragsteller, ein Hotelbetrieb im Landkreis Dahme-Spree, und eine Vermieterin von Ferienwohnungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hatten sich gegen das Verbot gewehrt, Urlauber aus Risikogebieten aufzunehmen. Sie hatten unter anderem geltend gemacht, dass die Regelung für sie zu erheblichen Einnahmeverlusten führe und ihre verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit verletze.

Gericht: Beherbergungsverbot voraussichtlich unverhältnismäßig

Das Oberverwaltungsgericht folgte mit seinem Urteil dieser Argumentation. Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. „Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen, aber auch der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde“, hieß es vom Gericht.

Das Infektionsgeschehen könne innerhalb der Beherbergungsbetriebe etwa durch ein Hygienekonzept deutlich verringert werden. Zudem würden Gäste in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen im Allgemeinen allein oder gemeinsam mit Personen ihres eigenen Haushalts übernachten, so das Gericht. Der Besuch eines Hotelrestaurants unterscheide sich nicht ersichtlich vom Besuch gastronomischer Einrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebs, der nicht untersagt sei.

Es sei ferner zu berücksichtigen, dass die Verordnung auch Tagesbesuche aus Risikogebieten nicht ausschließe. So könnten Familien mit schulpflichtigen Kindern aus der Millionenstadt Berlin den ausgefallenen Urlaub in Brandenburg durch entsprechende Tagesausflüge kompensieren, dabei unterschiedliche Ziele ansteuern und das Infektionsrisiko in der Fläche noch breiter streuen. Zudem gebe es einen erheblichen Anteil von Pendlern zwischen Berlin und Brandenburg. Hinter die damit verbundene Gefahr des Einschleppens von Infektionen nach Brandenburg trete die Infektionsgefahr, die mit der angegriffenen Regelung verhindert werden soll, zurück.