Verwaltungsgericht kippt Berliner Sperrstunde!
Erst seit vergangenem Sonnabend galt: Nach 23 Uhr müssen Gaststätten schließen, damit sich das Coronavirus nicht ausbreiten kann. Nun ist die Sperrstunde weg - kurz vor dem Wochenende. Allerdings bleibt das Alkoholverbot in der Nacht bestehen.

Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat die vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Hauptstadt gekippt. Elf Gastronomen hatten sich dagegen gewandt und bekamen Recht. Sie dürfen nach dem Beschluss nun auch nach 23.00 Uhr öffnen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.
>>> Lesen Sie auch: Jetzt droht in Berlin Maskenpflicht auf der Straße
Das Urteil gilt zunächst nur für die elf Berliner Bars und Clubs, die sich gegen die Sperrstunde gewandt hatten. Es ist aber zu erwarten, dass sich weitere Gastronomen auf den Beschluss berufen und länger öffnen.
Aus Sicht der Kläger gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.
Der Senat hatte am Dienstag vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Die neue Regelung war ab vergangenem Wochenende in Kraft getreten.