Weniger Knallerei zu Silvester

Gericht hat kein Herz für Berliner Böller-Fans: Feuerwerksverkauf bleibt verboten!

Angesichts der derzeit starken Belastung der Krankenhäuser sei ein schnelles Handeln erforderlich, so das Gericht.

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Das Böllern auf Berliner Straßen soll durch das Verkaufsangebot eingedämmt werden.
Das Böllern auf Berliner Straßen soll durch das Verkaufsangebot eingedämmt werden.Imago/Schwarz

Die letzte Hoffnung der Berliner Böllerfans ist in Rauch aufgegangen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt.

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Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. (Az: 1 L 554/21, VG 1 L 558/21, VG 1 L 562/21 und VG 1 L 565/21)

Verkaufsverbot soll Zahl der Böllerverletzten reduzieren

Das Verkaufsverbot verfolge das Ziel, die Zahl der Verletzungen durch einen unsachgemäßen Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu reduzieren und so die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen, so die Richter mit Blick auf die Corona-Lage. Dass das Verbot dafür geeignet ist, zeigen aus ihrer Sicht Zahlen aus Berlin vom vergangenen Jahreswechsel: Allein im Berliner Unfallkrankenhaus Marzahn werden demnach üblicherweise 50 bis 75 Menschen zu Silvester eingeliefert, im vergangenen Jahr seien es lediglich 10 gewesen.

Erst vor wenigen Tagen wurden kostenweise Böller in einer Rudower Privatwohnung von der Polizei beschlagnahmt.
Erst vor wenigen Tagen wurden kostenweise Böller in einer Rudower Privatwohnung von der Polizei beschlagnahmt.Morris Pudwell

Angesichts der derzeit starken Belastung der Krankenhäuser sei ein schnelles Handeln erforderlich, so das Gericht. Darum sei es zulässig, dass es für das Verbot kein Gesetz gebe. Dies hatten die Kläger als nicht zulässig kritisiert. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Die Berliner Gerichte sind wegen des Amtssitzes des Bundesinnenministeriums zuständig.

Bundesrat hatte das Verkaufsverbot gebilligt

Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller am 17. Dezember gebilligt und damit eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Zahlreiche Kommunen haben darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt.