Der Bewerber wurde wegen eines positiven HIV-Tests abgelehnt. Nun bekommt er eine Entschädigung (Symbolbild)
Der Bewerber wurde wegen eines positiven HIV-Tests abgelehnt. Nun bekommt er eine Entschädigung (Symbolbild) Imago/Seeliger

Ein Bewerber wurde von der Berliner Feuerwehr abgelehnt, weil HIV-positiv ist. Das sei Diskriminierung entschied das Verwaltungsgericht Berlin und sprach dem Mann nun eine Entschädigung zu.

Denn mittlerweile sei ein negativer HIV-Status nicht in jedem Fall mehr notwendig, um ein Infektionsrisiko für Patienten oder Kollegen auszuschließen. Die 5. Kammer des Gerichts habe dem Mann eine Entschädigung von 2500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen, teilte eine Sprecherin mit. (Az.: VG 5 K 322.18)

Nach den Angaben hatte sich der 1994 geborene Kläger im Frühjahr 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Wie generell üblich, sei bei ihm ein HIV-Test durchgeführt worden. Der Mann hatte kurz zuvor erfahren, dass er HIV-positiv ist. Mit der Begründung, er sei dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich, wurde seine Bewerbung angelehnt. Daraufhin forderte der Mann laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 5000 Euro.

Entschädigung für HIV-positiven Feuerwehr-Bewerber geringer als erhofft

Im Verfahren wurde nach Gerichtsangaben ein Sachverständiger zu den Gefahren der Erkrankung angehört. Dieser habe überzeugend dargelegt, dass HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befänden, das Virus praktisch nicht übertragen könnten, hieß es. In ihrer Leistungsfähigkeit seien sie zudem grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Die Höhe der Entschädigung für den Kläger fiel jedoch geringer aus als gefordert. Als einen Grund nannte das Gericht, dass die Feuerwehr zwischenzeitlich ihre Praxis geändert habe und ein positiver HIV-Status nicht mehr ein absoluter Ausschlussgrund bei Bewerbungen sei. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.