Gericht: Berlin darf Stromnetz nicht zurückkaufen
Das Land Berlin unterliegt im Stromnetzverfahren auch in der letzten Instanz vor dem Kammergericht. Die Privatisierung ist damit nicht rückgängig zu machen.

Das Land Berlin darf das Stromnetz der Hauptstadt vorerst weiterhin nicht verstaatlichen. Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag die Berufung des Landes abgewiesen und ihm vorerst untersagt, die Konzession für den Netzbetrieb an das Landesunternehmen Berlin Energie zu vergeben. Als Gründe nannte das Gericht, dass der unterlegenen Bieterin bei der Ausschreibung, der Vattenfall-Tochtergesellschaft Stromnetz Berlin, nicht ausreichend Akteneinsicht gewährt worden sei. Zudem soll es bei der Auswahl der Bieter zu Auswertungsfehlern gekommen sein.
Der Berliner Senat arbeitet seit Jahren daran, Privatisierungen der vergangenen Jahrzehnte rückgängig zu machen. Auch das Stromnetz sollte wieder in staatliche Hand wechseln. Berlin hatte seine Anteile am Strom-Versorgungsunternehmen Bewag 1997 abgegeben, Vattenfall übernahm 2001 die Mehrheit. Die Konzession der Stromnetz Berlin GmbH ist formell 2014 ausgelaufen.
Nach einem langwierigen Ausschreibungsverfahren bekam der landeseigene Betrieb Berlin Energie im vergangenen Jahr den Zuschlag für 20 Jahre. Eine unabhängige Vergabekammer des Senats hatte zuvor das Angebot aus drei verschiedenen ausgewählt.
Dagegen hatte der bisherige Betreiber, die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin, geklagt und vor dem Landgericht Recht bekommen. Nun bestätigte das Kammergericht als letzte Instanz das Urteil.