Gericht begründet umstrittenes Brüste-Urteil: Polizeiliches Busen-Verbot in Berlin war rechtens
Was Männer dürfen, forderte Gabrielle L. auch für sich – doch die Richter sehen keine Diskriminierung.

10.000 Euro Schadensersatz forderte die in Berlin lebende Französin Gabrielle Lebreton vom Land Berlin. Der Grund: Sie wurde wegen ihres nackten Oberkörpers an der Plansche im Berliner Plänterwald des Platzes verwiesen. Wenn Männer sich mit nacktem Oberkörper zeigen, geht das in Ordnung, Frauen sollen das nicht dürfen? Das hält nicht nur Gabrielle Lebreton für diskriminierend. Doch das Landgericht Berlin sieht das völlig anders: Es liege keine Diskriminierung vor, heißt es in der schriftlichen Begründung des Urteils, das schon vor einer Woche gefällt wurde.
Lesen Sie auch: Endlich! Das Freibad Pankow bekommt seine Sonnenterrasse wieder>>
Busen-Urteil nicht rechtskräftig: Anwältin erwägt Berufung
Die Klage war abgewiesen worden, ohne dass das Gericht diese begründete. Nun heißt es, die Klägerin sei nicht unrechtmäßig wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden. Das Verhalten von Sicherheitsleuten und Polizei sei rechtmäßig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Klägeranwältin Leonie Thum zeigte sich enttäuscht über die Begründung: „Das Gericht hat bereits das Vorliegen einer Diskriminierung verneint. Die Begründung überrascht. Wir werden das Urteil natürlich dennoch eingehend prüfen und etwa Mitte Oktober entscheiden, ob Berufung eingelegt wird“, teilte sie mit.
Polizeieinsatz gegen nackte Brüste: Kein Anspruch auf Schadenersatz
Ihre Mandantin hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Sie berief sich dabei auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG), das Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen soll.
Gabrielle Lebreton hatte im Juni 2021 den Wasserspielplatz Plansche im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick besucht und „oben ohne“ auf einer Decke gesessen. Sicherheitskräfte forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten forderten die Frau ebenfalls mit Nachdruck auf, ein T-Shirt anzuziehen - oder zu gehen.
Die 38-Jährige schaltete die für das Antidiskriminierungsstelle zuständige Ombudsstelle ein. Diese ging von einer Diskriminierung aus. Auf ihre Empfehlung hat der Wasserspielplatz seine Nutzungsordnung ergänzt. Danach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primäre Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.