Genderzoff in Berlin: Vater akzeptiert Niederlage nicht und klagt erneut!
Hinter der Klage steckt ein Verein, dem vorgeworfen wird, rechte Stimmung zu machen.

Die Gegnerinnen und Gegner des Genderns haben eine Mission: Sie wollen Sprechpausen, Gendersternchen und ähnliche Eingriffe in die Sprache verbieten, beklagen zugleich angebliche Sprachverbote. Die gibt es nicht, solange Gendern auf Freiwilligkeit beruht. Dennoch will ein Berliner Vater Schulen bereits die Möglichkeit untersagen, genderneutrale Sprache zu verwenden. Damit ist er vor dem Verwaltungsgericht krachend gescheitert, nun geht der Mann in die nächste Instanz.
Der Vater wollte mit seinem Eilantrag seine beiden Töchter, die ein Berliner Gymnasium besuchen, vor geschlechtergerechter Sprache schützen. Vor Gericht argumentierte er, dass das elterliche Erziehungsrecht verletzt sei und deshalb die Schulaufsicht einschreiten müsse. Dabei stellen die Schulleitungen Lehrkräften ausdrücklich frei, ob sie genderneutrale Sprache im Unterricht verwenden oder nicht.
Klage gegen Gendersprache wird von umstrittenem Verein unterstützt, der sich heftigen Vorwürfen ausgesetzt sieht
Doch der Vater will sich mit der Niederlage nicht abfinden und will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen. Das teilte der Verein Deutsche Sprache am Donnerstag mit, der die Klage unterstützt. Dieser Verein ist keine sprachwissenschaftlich-neutrale Organisation, sondern sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, innerhalb von rechten Netzwerken zu agieren.
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Der Verein hatte zuletzt eine Autorin ausgezeichnet, die ARD und ZDF in einem viel kritisierten Artikel der Zeitung Welt zusammen mit anderen umstrittenen Autorinnen und Autoren Frühsexualisierung vorwarf. Bereits vor Jahren hatten Studierende dem Verein für Deutsche Sprache vorgeworfen, rechte Verschwörungserzählungen zu verbreiten.
Inhaltlich wendet sich der klagende Vater dagegen, dass Lehrerinnen und Lehrer an der Schule seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen – etwa bei dem Wort „Lehrer:innen“ – um die lange übliche männliche Form zu vermeiden. Teils würden auch Sternchen oder ein Binnen-I in Mails an Eltern oder in der schulischen Aufgabenstellung verwendet. Der Kläger und der Verein bezeichnen dies als Ideologie.
Lehrkräften an Berliner Schulen ist freigestellt, ob sie gendern oder nicht, Rechtschreibregeln sind einzuhalten
„Lehrer und Schulen haben neutral zu sein“, erklärte der Vereinsvorsitzende Walter Krämer. „Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die normiert ist und überall verstanden wird.“ Die Genderschreibweise weiche von der amtlichen Rechtschreibung ab und verstoße gegen das Neutralitätsgebot.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied anders. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht gegen gendergerechte Sprache einschreiten müsse. Die Schulleitungen hätten Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und zugleich darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Die Nutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden.