Es dürfte den Steuerzahler interessieren, wie viel Geld der Staat beispielsweise für Straßenbau ausgibt.
Es dürfte den Steuerzahler interessieren, wie viel Geld der Staat beispielsweise für Straßenbau ausgibt. imago/Karl-Heinz Sprembe

Dreieinhalb Monate lang hat sie geprüft und am Ende rausgefunden, dass man es nicht so genau wissen kann: Die Rede ist von der Senatsinnenverwaltung und der Frage, ob ein Unternehmen der Verwaltung verbieten darf, steuerfinanzierte Kosten eines staatlichen Auftrags zu veröffentlichen.

Der FDP-Abgeordnete Stefan Förster hatte im Dezember 2021 bemängelt,  dass ihm der Senat seine Anfrage  nicht beantwortete, was ein Straßenbauvorhaben in Köpenick gekostet habe. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wiederum hatte dem Senat die Auskunft verweigert: Die Baufirma wolle die Zahlen nicht veröffentlicht sehen. Der Senat ließ diese Nicht-Auskunft einfach zu Förster durchlaufen.

Antwort nach der dritten Anfrage

Auf Försters Beschwerde hin kündigte Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) Ende Dezember an, man werde sich als Bezirksaufsichtsbehörde der Frage widmen. Dann geschah lange nichts. Erst jetzt, nach der dritten Anfrage des KURIER,  kam eine Antwort der Innenverwaltung:

„Die Frage, ob und inwieweit ein Bezirksamt zu Kosten von Baumaßnahmen auf Antrag auskunftspflichtig ist, wenn die beauftragte Baufirma der Veröffentlichung unter Hinweis auf etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder wegen der Wettbewerbssituation widerspricht, wurde (...) ausführlich rechtlich geprüft.“

Das ließ hoffen, doch die Antwort geht weiter: „Im Ergebnis kommt es dabei stets auf den jeweiligen Einzelfall (...)  an, so dass eine pauschale Antwort hierzu nicht möglich ist. Über die rechtlichen Auskunftsrechte und Maßstäbe findet in Kürze auch ein Austausch der Bezirksaufsicht mit den Leitenden der Rechtsämter der Bezirke statt, um eine einheitliche und rechtssichere Handhabung solcher Anträge zu fördern.“

„Kungelei und Filz nicht weit weg“

Förster empfindet die Stellungnahme nach monatelanger Prüfung als „windelweich“ und unzureichend: „Die Nichtnennung von Baukosten durch die öffentliche Hand ist nicht hinnehmbar, da sie sich somit der Kontrollfunktion des Parlaments entzieht. Jede Firma, die öffentliche Aufträge annimmt, muss damit rechnen, dass die abgerechneten Summen bekannt werden. Wenn es hier an Transparenz fehlt, sind Kungelei und Filz nicht weit weg.“

Sollte es bei dem Austausch zwischen Bezirksaufsicht und bezirklichen Rechtsämtern nicht zu einer klaren Aussage kommen, werde er wie bereits angekündigt die „Rechte des Parlaments notfalls auch vor dem Verfassungsgerichtshof durchsetzen“.