Gefährlicher Rottweiler-Angriff: Nach übler Beiß-Attacke musste jetzt Frauchen vor Gericht. Das Urteil überrascht ...
Beim Prozess am Dienstag in Berlin verteidigte die Frau ihre Hunde. Ihr Mann (36), der sie zum Prozess begleitete, war auf hundertachtzig.

Wenn die Rottweiler Pluto und Anna von der Leine gelassen wurden, konnte es gefährlich werden: Nach Beiß-Attacken stand nun Frauchen vor Gericht.
Die Frau mit falschen Wimpern tupfte sich die Augen: Jasmin P. (39, Namen geändert) musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihr Mann (36), der sie zum Prozess begleitete, war auf hundertachtzig. Allerdings musste er zunächst vor dem Saal warten. Denn er war als Halter des einen Hundes als Zeuge geladen.
Der erste Vorfall am 21. Oktober 2019 in Köpenick. Jasmin P. wollte mit Pluto und Anna Gassi gehen. Frauchen zur Richterin: „Ich öffnete gerade den Kofferraum, da ist Pluto ausgebüxt.“ Sie habe den Hund, damals zwei Jahre alt, anleinen wollen. „Aber ich hatte gerade noch die Macht über Anna.“
„Er trug Maulkorb und kann gar nicht gebissen haben!“
Mit der Leine von Pluto in der einen Hand und der von Anna an der anderen rannte sie hinterher. Pluto habe allerdings einen Maulkorb getragen – „musste er, weil es das Veterinäramt nach einem Vorfall angeordnet hatte“.
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Pluto stürmt auf einen anderen Hund zu, den Herrchen an der Leine hatte. Gebell und Gebrüll. Am Ende musste Herrchen mit Wunden am Oberschenkel ins Krankenhaus.
Jasmin P. verteidigte Pluto: „Er trug Maulkorb und kann gar nicht gebissen haben.“ Ihre Version: „Der andere Hund, so ein ganz großer, hat im Getümmel Herrchen erwischt.“ Dass Pluto nicht angeleint war, tue ihr sehr leid.
Mehrere Biss- und Kratzwunden erlitt die Spaziergängerin
Der zweite Vorfall am 13. Januar 2020 am Teltowkanal in Britz. Diesmal war es Anna, die aggressiv wurde. Die damals einjährige Hündin griff eine Fußgängerin (45) an, die mit ihrer Mutter (69) unterwegs war. Erst ein Biss in die Wade, dann in Bauch, Rippen, Arm. Mehrere Biss- und Kratzwunden erlitt die Spaziergängerin.
Jasmin P.: „Anna hatte bis dahin noch nie einen Menschen angegriffen.“ Jung und voller Energie sei die Hündin gewesen – „an der Leine kann man sie nicht auspowern“. Deshalb habe sie Anna auf einem Grünstreifen toben lassen. Und: „Ich hätte sie auf dem Gehweg wieder angeleint.“ Die Richterin: „Es war Ihnen doch bekannt, dass Leinenzwang auch in öffentlichen Grünanlagen herrscht?“ Jasmin P., Mitarbeiterin einer Sicherheitsfirma, leicht schnippisch: „Klar, herrscht doch überall in Berlin Leinenzwang.“
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Nach dem Vorfall am Teltowkanal kümmerte sich die Hundehalterin sofort um die Verletzte. Sie gestand gegenüber der alarmierten Polizei, sie meldete die Beißerei der Versicherung. Schmerzensgeld wurde gezahlt. Für die angegriffene Frau war die Sache damit erledigt.
Einen Hund hat Jasmin P. heute nicht mehr
Einen Hund hat Jasmin P. seitdem nicht mehr: „Anna war auch nicht auf mich fixiert.“ Pluto, der ihrem Mann gehörte, erkrankte schwer und starb vor einem Jahr.
Auf den gebissenen Hundehalter wartete die Richterin nun bereits zum zweiten Mal – doch der Zeuge ließ sich nicht blicken. Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger einigten sich schließlich: Dieser Punkt der Anklage kann ohne seine Aussage nicht weiter aufgeklärt werden. Und Jasmin P. bleibt straffrei: Gegen Zahlung einer Auflage von 2000 Euro wird das Verfahren eingestellt.