Waffe am Gürtel eines Polizisten in Berlin
Waffe am Gürtel eines Polizisten in Berlin Imago/Andreas Gora

Am 18. April wird in Berlin eine Gedenkfeier für die Todesopfer der Corona-Pandemie stattfinden. Die christlichen Kirchen und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wollen mit Gottesdienst und Trauerfeier der deutschen Toten gedenken. Der Gottesdienst findet in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche statt und wird live in der ARD übertragen. Im Anschluss daran lädt Steinmeier zu einer zentralen Gedenkfeier ins Konzerthaus am Gendarmenmarkt ein.

Der abgesperrte Bereich rund um die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und dem Breitscheidplatz ist rot markiert.
Polizei Berlin
Der abgesperrte Bereich rund um die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und dem Breitscheidplatz ist rot markiert.

Aufgrund der geplanten Veranstaltungen wird es deshalb am kommenden Sonntag in der Zeit von 6 bis 15 Uhr in Mitte und Charlottenburg zu erheblichen Einschränkungen kommen, teilte die Polizei am Dienstag mit. In bestimmten Bereichen sind dann laut Polizei Versammlungen verboten und öffentliche Flächen dürfen nicht betreten werden.

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Demnach ist der Zutritt für folgende Bereiche und Straßen nicht erlaubt: Der Gendarmenmarkt zwischen Charlottenstraße und Markgrafenstraße. Die nördliche Begrenzung bildet die Gebäudefluchtlinie des Französischen Doms in Richtung Französische Straße, ausschließlich Französischer Dom und Französische Friedrichstadt-Kirche. Die südliche Begrenzung bildet die Gebäudefluchtlinie des Deutschen Doms in Richtung Gendarmenmarkt, ausschließlich Deutscher Dom und Neue Kirche und Breitscheidplatz. Die östliche Begrenzung ist laut Polizei die verlängerte Baulinie der Budapester Straße 46 bis hin zur Tauentzienstraße 13.

Polizei Berlin Der rot markierte Bereich rund um den Gendarmenmarkt ist am 18. April nur eingeschränkt passierbar.
Polizei Berlin
Polizei Berlin Der rot markierte Bereich rund um den Gendarmenmarkt ist am 18. April nur eingeschränkt passierbar.

Für diese Bereiche sind zwischen 6 bis 15 Uhr Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten. Eine Nutzung des Bereiches ist nur Anrainern und deren Besuchern sowie in Notfällen gestattet. Anlassbezogen kann der Zutritt jedoch eingeschränkt werden, teilte die Polizei mit.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, motorisierten Zweirädern oder mobilen Behältern wie Kleider- und Müllcontainer sind für den genannten Zeitraum ebenfalls untersagt. Das betrifft nach Angaben der Polizei auch Fahrzeuge mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen, darunter auch Elektroautos. Bereits dort abgestellte Fahrzeuge und Gegenstände sind zu entfernen.