Arbeitsgerichtsurteil
Fristlos gefeuert! Bundesmitarbeiter hatte die Brüste einer Kollegin berührt
Der Mann sagte, dass er die Brüste der Frau unabsichtlich gestreift habe, als er versuchte, nach einer Rückenmassage ihren BH wieder zu schließen.

Einmal den Anstand verloren und schwups ist der Job weg. So erging es dem Angestellten einer Bundesbehörde. Er hatte die nackten Brüste einer Kollegin berührt.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der die nackten Brüste einer Kollegin ohne deren Einwilligung berührt haben soll. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte die Frau über Rückenschmerzen geklagt. Mit ihrem Einverständnis habe der Kollege dann erst ihren Rücken berührt. Zu mehr hatte die Frau den Mann aber nicht aufgefordert!
Der Arbeitgeber, eine Bundesbehörde, gab an, dass der Mann dann die Hände unter den geöffneten Büstenhalter geschoben habe. Der Arbeitnehmer ging gegen seine fristlose Kündigung gerichtlich vor. Er sagte den Angaben zufolge vor Gericht, dass er die Brüste der Frau unabsichtlich gestreift habe, als er versucht habe, den Büstenhalter wieder zu schließen.
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Brüste der Frau unabsichtlich gestreift?
Das Arbeitsgericht hielt dies aber für eine Schutzbehauptung. Die Schilderung der Kollegin sei dagegen glaubhaft. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie den Mann zu Unrecht einer sexuellen Belästigung bezichtigen wolle.
Das Gericht wog die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander ab und kam zu dem Schluss, dass die fristlose Kündigung wirksam sei. Gegen das Urteil kann der Arbeitnehmer noch Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegen.
Sexuelle Belästigung verletzt nicht nur die betroffene Person, sondern kann auch das Arbeitsklima negativ beeinflussen, das Vertrauen zwischen Kollegen zerstören und ernsthafte psychische und emotionale Auswirkungen auf die Opfer haben. Es ist darum entscheidend, respektvoll und professionell am Arbeitsplatz und in anderen sozialen Situationen aufzutreten und die persönlichen Grenzen und die Zustimmung anderer zu respektieren.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein und nicht erst von einem Arbeitsgericht geklärt werden müssen.