Friedrichshain: Polizei löst Corona-Rave am Franz-Mehring-Platz auf
In einer WG unweit des Berliner Ostbahnhofs lösten die Beamten die Party auf. Die Anwesenden hatten sich über die sozialen Medien kennengelernt.

Die Polizei ist in Friedrichshain bei einem Einsatz wegen Ruhestörung auf eine illegale Corona-Party gestoßen. Vom Lärm genervte Anwohner hatten die Polizei um 22.45 Uhr zu einem 18-geschossigen Hochhaus am Franz-Mehring-Platz alarmiert. Als die Einsatzkräfte in dem Gebäude nach der angeblichen Feier suchten, sollen sie nach Angaben der Polizei schon von Weitem sehr laute Musik und viele Stimmen gehört haben.
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Die Beamten hätten mehrmals Klingeln und Klopfen müssen, bis sie jemand hört und die Wohnungstür schließlich öffnete. „In einem Zimmer der als Wohngemeinschaft genutzten Wohnung, trafen die Kollegen auf 24 Personen, die sich in dem rund 20 m² großen Raum drängten“, erklärte eine Polizeisprecherin. Sofort nach Betreten des Zimmers sollen die Einsatzkräfte Cannabis gerochen haben. Zudem habe niemand einen Mund-Nasen-Schutz getragen und die erforderlichen Abstände eingehalten. „Selbst wenn sie es gewollt hätten, hätten sie dies aufgrund des engen Raumes gar nicht gekonnt“, so die Sprecherin.
Die Anwesenden im Alter von 17 bis 37 Jahren erzählten den Polizisten, sie hätten sich über soziale Medien zu einem „Rave“ verabredet. Der 24-jährige Wohnungsmieter habe angegeben, eine bestandene Klausur feiern zu wollen. Nachdem der junge Mann und seine Partygäste freiwillig einer Durchsuchung zugestimmt haben sollen, fanden die Beamten allerhand Tütchen mit Drogen.
Friedrichshain: Polizei findet Drogen aller Farben und Formen
Laut Polizei entdeckten sie Kokain, Marihuana, Amphetamin, Haschischbrocken, Heroin, Ecstasy sowie „diverse unbekannte, betäubungsmittelsuspekte Substanzen und Tabletten“. Da gegen einen 22-jährigen Gast ein Haftbefehl aus einem anderen Bundesland vorlag, kam er in ein Polizeigewahrsam.
Gegen alle anderen wurden Anzeigen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung gefertigt. Einige der Raver müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz verantworten. Im Anschluss mussten alle die Wohngemeinschaft verlassen.