Corona-Lockerungen
Fitnesscenter, Restaurant-Innenräume, Hotels: Diese weiteren Öffnungsschritte plant der Senat ab 4. Juni
Die Lockerungen sollen in zwei Schritten umgesetzt werden.

Der Berliner Senat plant in zunächst zwei Stufen weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie. Wie die Senatskanzlei am Dienstag mitteilte, sollen ab 4. Juni Kontaktbeschränkungen gelockert werden und Fitness- sowie Tanzstudios wieder öffnen dürfen. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten sollen mit Reservierungs- und Testpflicht wieder zugänglich sein, der Betrieb in Hochschulen mit Lehrveranstaltungen in Kleingruppen wieder schrittweise anlaufen.
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Ab 18. Juni ist dann unter anderem vorgesehen, wieder touristische Übernachtungen in Hotels sowie Innengastronomie mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht und Testpflicht zu ermöglichen. Im Einzelhandel soll die Testpflicht dann wegfallen. Endgültig beschlossen werden sollen die Lockerungen im Juni. Voraussetzung sind stetig sinkende Infektionszahlen.
Ab Freitag dürfen auch die Bars in Berlin die Tische rausstellen
In Berlin dürfen auch Bars ab Freitag wieder Gästen bewirten. Wie für Cafés und Restaurants gilt das zunächst aber nur für die Außenbereiche und nach pandemiebedingten Regeln. Das teilte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung mit. Gäste müssen ein negatives Testergebnis nachweisen - oder vollständigen Impfschutz. Verpflichtend sind außerdem feste Sitzplätze vor der Bar. Als Grundregel nannte Kollatz: „Bitte keine Menschentrauben bilden, sich irgendwo hinsetzen in der jeweiligen Kleingruppe, und dann ist alles gut.“
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Die Regeln zum Verkauf von Bier, Wein und anderem Alkohol werden nur leicht gelockert: Bisher war es verboten, alkoholische Getränke in Berlin nach 22 Uhr auszuschenken oder zu verkaufen. Künftig gilt das zwischen 23 und 5 Uhr. Kollatz begründete das Festhalten an dieser Einschränkung damit, der Verkauf von Alkohol begünstige Menschenansammlungen - das erhöhe das Risiko von Corona-Infektionen.