Kleinkinder müssen keine Maske aufsetzen, die Maskenpflicht greift ab sechs Jahren.
Kleinkinder müssen keine Maske aufsetzen, die Maskenpflicht greift ab sechs Jahren. Foto: Imago/Manu Vega

Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt in Berlin künftig ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine normale OP-Maske, wie Senatssprecherin Melanie Reinsch am Dienstag nach der Senatssitzung mitteilte. Die Verordnung, die die Corona-Maßnahmen regelt, wird entsprechend angepasst. Änderungen gibt es in einigen weiteren Details. So müssen die Kunden von Fahrschulen künftig ein negatives Testergebnis vorlegen. Generell gilt: Überall da, wo ein negatives Testergebnis vorgeschrieben ist, sind Kinder bis inklusive 6 Jahren ausgenommen. Das war bisher in der Ordnung nicht geregelt.

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Die Verordnung erlaubt Kindern Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen plus einer betreuenden Person. Bisher galt für die Kinder ein Höchstalter von 12 Jahren, künftig sind es 14 Jahre. Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen außerdem etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt.

Sie dürfen ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels Einkaufen gehen, einen Friseur oder Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Als Nachweis gilt der Impfpass. Für Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren und als genesen gelten, ist eine Regelung wie für Geimpfte nicht geplant. Die Regeln der neuen Verordnung sollen am Wochenende in Kraft treten.