Knallhart-Urteil nach Mordversuch
Fanatiker wollte Berlinerin erstechen – weil sie die Hecke schnitt! Die Richterin zeigte kein Erbarmen
Es war ein Angriff aus dem Nichts: Abdul Malik A. (30) störte es, dass die ihm völlig unbekannte Frau gerade ehrenamtlich gärtnerte.

Sie half, wo sie konnte. Doch dann ein unfassbares Attentat aus dem Nichts: Regina G. (58) wurde niedergestochen, zu einem Pflegefall gemacht.
Es störte Abdul Malik A. (30), dass sie eine Hecke schnitt. Er griff an, als die ihm unbekannte Frau gerade ehrenamtlich gärtnerte. Es war ein versuchter Mord, urteilte nun das Gericht. Doch A. kann dafür nicht bestraft werden. Weil er in einem akut psychotischen Zustand handelte. Richterin: „Seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.“

Abdul Malik A., ein seit 2016 in Deutschland lebender Flüchtling aus Afghanistan. Er motzte, als er die Anklage hörte: „Als hätten Sie einen Terroristen verhaftet“ und „alles gelogen“. Aus Angst vor der Frau mit Heckenschere habe er gestochen – „ein Fehler ist passiert“.
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Der Fanatiker durchtrennte die linke innere Halsschlagader des Opfers
Die ausgebildete Islamwissenschaftlerin, die sich für Integration engagierte, die Blumen liebte und sich ehrenamtlich um Hecken und Blumenbeete kümmerte. Der ältere Sohn schrieb in einem Spendenaufruf: „In einem Augenblick hat ein Fanatiker unsere Familie in die Hölle geschickt.“
Die schrecklichen Sekunden am 4. September 2021. Gegen 13.35 Uhr pflegte Regina G. an der Ecke Günzel-/Prinzregentenstraße den Vorgarten. Ein Mann in einem blauen Kaftan sprach sie an – warum sie als Frau hier die Hecke schneiden würde.
Dann der Messerangriff. Stiche in den Hals und die linke Gesichtshälfte. Die Klinge durchtrennt die linke innere Halsschlagader. Folgenschwer: Es kam zu einem Schlaganfall. Seitdem ist sie rechtsseitig gelähmt, kann nicht mehr sprechen. A. verletzte außerdem einen Passanten (66), der couragiert eingegriffen hatte.
„Frauen sollen nicht arbeiten“, so der Fanatiker am Tatort
Der Täter saß danach wie unbeteiligt vor einem Gebüsch. Als ihr Beamte abführten, soll er gesagt haben, er habe die Frau „ins Paradies geschickt“ und „Frauen sollen nicht arbeiten“. Die Ermittler prüften: War es ein islamistischer Anschlag. Die Richterin: „Einen radikal-islamistischen Hintergrund haben wir nicht feststellen können.“
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Ein Psychiater stellte fest: Bei A. brach spätestens Ende 2020 eine paranoide Schizophrenie aus – mit Verfolgungswahn. Und immer stärker habe A., der bis dahin nicht streng religiös gelebt habe, sich mit dem Islam befasst. Er verlor seinen Job, brach Kontakte zu Freunden ab, verwahrloste, fiel auf der Straße mit religiös-fanatischem Gequatsche auf.
Nun Psychiatrie statt Knast. Der Verteidiger: „Unbefristet eingesperrt – eine harte Maßnahme.“