Fall Bianca wird vor Gericht neu verhandelt: Kommt der Bunker-Killer nun doch wegen Mordes in den Knast?
Der brutale Tod der jungen Mutter an einem Nazi-Bunker in Oranienburg – er sorgte im Sommer 2021 für Aufsehen. Der Ex-Freund wurde nur wegen Totschlags verurteilt.

Der brutale Tod der jungen Mutter Bianca S. an einem Nazi-Bunker in Oranienburg – er sorgte im Sommer 2021 für Aufsehen. Der Ex-Freund soll dort die 26-jährige Frau getötet haben. Mord lautete damals die Anklage. Aber Klaus L. wurde nur wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren verurteilt. Nun könnte der Bunker-Killer doch noch wegen Mordes eine lebenslange Strafe bekommen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte jetzt das Totschlag-Urteil. Der Fall Bianca muss vor Gericht neu verhandelt werden.
Die Karlsruher BGH-Richter des 6. Strafsenates begründeten ihre Entscheidung damit, dass damals die Beweisführung in dem Prozess am Landgericht Neuruppin rechtlich fehlerhaft gewesen sei. Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichtes den Fall Bianca wieder neu aufrollen.
Rückblick: Im Juli 2021 wurde die Oranienburgerin Bianca S., Mutter eines kleinen Kindes, als vermisst gemeldet. Während der Suche veröffentlichte die Polizei ein Foto, dass die Frau mit einem Fahrrad auf einem Bahnhof zeigte. Das Bild stammte aus einer Überwachungskamera und war das letzte Lebenszeichen von Bianca. Tage später wurde ihre Leiche in einem ehemaligen Nazi-Bunker im Oranienburger Ortsteil Friedrichsthal gefunden.

Die Ermittlungen ergaben, dass Bianca S. von hinten erstochen wurde. Recht schnell geriet Ex-Freund Kurt L. unter Verdacht. Er wurde festgenommen. Es kam zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Die Richter des Neuruppiner Landgerichtes verurteilten Klaus L. wegen Totschlages, so wie es die Verteidigung gefordert hatte.
Fall Bianca S.: Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Totschlag-Urteil ein
Die Staatsanwaltschaft und auch die Mutter der 26-Jährigen als Nebenklägerin hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Denn die Staatsanwaltschaft sah es als bewiesen an, dass Bianca heimtückisch getötet wurde – das wäre rechtlich Mord. Dagegen war das Landgericht Neuruppin nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte L. seine Ex-Freundin heimtückisch getötet hatte.
Das BGH nahm nun die Prozess-Unterlagen genau unter die Lupe und stellte fest: „Das Landgericht hat zahlreiche gewichtige Indizien nicht berücksichtigt, die dafür sprechen könnten, dass der Angeklagte die arglose Geschädigte in den abgeschiedenen Wehrmachtsbunker gelockt hat, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten.“ So steht es in der Begründung zur Aufhebung des Totschlag-Urteils.
Laut diesem Urteil des Landgerichts Neuruppin hatte Klaus L. seine Ex-Freundin am 15. Juli 2021 im Wald vor der Bunkeranlage bei Oranienburg erstochen. Er selbst hatte gegenüber einem Gutachter angegeben, dass er mit Bianca S. in dem Bunker gewesen sei, dann aber einen „Filmriss“ gehabt und sich anschließend mit Blut an den Händen vor dem Bunker wiedergefunden habe. Laut Ermittlungen der Polizei war die junge Frau freiwillig zu der Bunkeranlage gegangen.