Die Hauptstadt der Rad-Rambos

Fahrbahn oder Radweg? Über den Zebrastreifen fahren oder schieben? Was Radfahrer dürfen – und was richtig teuer für sie wird

Der kleine Bußgeld-Katalog: Wir erklären, was Verkehrsverstöße für Radler kosten, was dazu die StVO sagt.

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Ein Radfahrer flüchtet in Mitte vor der Polizei, weil er kontrolliert werden soll. Wer das Haltegebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet, zahlt 25 Euro Strafe – wenn man denn erwischt wird.
Ein Radfahrer flüchtet in Mitte vor der Polizei, weil er kontrolliert werden soll. Wer das Haltegebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet, zahlt 25 Euro Strafe – wenn man denn erwischt wird.Imago/Pemax

Auf dem Bürgersteig fast eine Oma umgemäht, bei Rot über die Ampel, ohne nach rechts und links zu gucken über eine Kreuzung geschossen: Täglich kann man im Berliner Straßenverkehr beobachten, dass viele Radfahrer Verkehrsregeln allenfalls als Empfehlungen akzeptieren. Zum Weltfahrradtag am Freitag erklären wir wichtige Rad-Regeln. 

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Geschwindigkeitsbegrenzungen: „Neulich bin ich mit 120 auf meinem Fahrrad rumgefahr’n.“ Nun, das ist wohl etwas übertrieben. Ist ja auch ein Liedzeile der Prinzen. Aber auf 40 Kilometer pro Stunde können manche Radler durchaus kommen. Und wer so flott durch eine Tempo-30-Zone düst, kann angehalten werden und ein Bußgeld kassieren. Denn Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Verkehrsschildern gelten auch für Radfahrer. Im Gegensatz zu allgemeinen Tempolimits für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie etwa die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht gesondert mit einer Zahl im roten Kreis angezeigt wird.

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Mit Fiffi fahren: Wenn der (große) Hund viel Auslauf braucht, kann man sich aufs Rad schwingen und ihn nebenher traben lassen. In der StVO ist das explizit erlaubt. Allerdings mit der Einschränkung, dass „nur Hunde“ von Fahrrädern aus geführt werden dürfen. Radelndes Gassiführen anderer Haustiere ist also – zumindest offiziell – tabu.

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Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Gemeinsam radeln: Man ist zu zweit unterwegs, fährt nebeneinander und unterhält sich. Klingt unzulässig, ist aber ausdrücklich erlaubt. Die StVO schränkt nur ein, dass dadurch der Verkehr nicht behindert werden dürfe. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Überholen der Seite-an-Seite-Radelnden wegen der Fahrbahnbreite nicht möglich wäre, sie aber überholt werden könnten, wenn sie hintereinander führen. Wer dabei andere behindert, zahlt ab 20 Euro.

Der Radfahrer missachtet am U-Bahnhof Eberswalder Straße gleich zwei Verkehrsregeln: Er fährt bei Rot über den Radweg – entgegengesetzt der Fahrtrichtung.
Der Radfahrer missachtet am U-Bahnhof Eberswalder Straße gleich zwei Verkehrsregeln: Er fährt bei Rot über den Radweg – entgegengesetzt der Fahrtrichtung.Sabine Gudath

Zebrastreifen nutzen: Schnell über den Zebrastreifen auf die andere Straßenseite fahren? Darf man – doch Achtung: Vorrang hat man dann keinen. Der gilt nur, wenn man absteigt und das Rad über den Zebrastreifen schiebt – oder wie einen Tretroller benutzt, so einige Gerichtsurteile. Wer Fußgänger das Überqueren des Zebrastreifens nicht ermöglicht, zahlt 40 Euro.

Einbahnstraßen entgegengesetzt der Fahrtrichtung nutzen: Wenn dies nicht durch ein Verkehrsschild für Radfahrer freigeben ist, ist es verboten. Bußgeld: zwischen 20 und 25 Euro.

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Wann darf ein Radfahrer die Fahrbahn nutzen?

Autos an der Ampel rechts überholen: Ist erlaubt, ganz klar in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 5, Absatz 8) festgeschrieben: „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“

Auf der Straße fahren: Ein Autofahrer beschwert sich darüber, dass ein Radler die Fahrbahn nimmt, obwohl es einen abgesetzten Radweg gibt. Dabei gehören Fahrräder grundsätzlich auf die Straße. Den Radweg muss man nur nutzen, wenn er durch eins der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Wer dann auf der Fahrbahn fährt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Nur wenn dieser Weg nicht befahrbar ist, etwa weil dort Scherben liegen oder er versperrt ist, dürfen Radler auf die Straße ausweichen.

Den Radweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung nutzen: Natürlich verboten. Wer falschherum fährt, muss mit einem Verwarngeld von bis zu 55 Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer (80 Euro) oder Unfallfolge (100 Euro) fällt die Strafe noch höher aus.

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Auf dem Gehweg mit dem Rad fahren: Nur Kinder bis zum Alter von acht Jahren dürfen laut ADFC auf dem Gehweg mit dem Rad unterwegs sein. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Kind auf dem Rad begleiten. Ansonsten gilt: Egal ob beschildert oder unbeschildert, Gehwege sind für Fahrradfahrer tabu. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarngeld von 55 Euro. „Bei den Kontrollen hören die Polizisten oft, dass es den Radfahrern zu gefährlich ist, auf der Straße zu fahren und dort von den Autos zu dicht überholt zu werden“, erklärt die Polizeidirektion Oldenburg. „Stattdessen fahren sie auf dem Gehweg und legen gegenüber den Fußgängern dieselbe gefährliche Verhaltensweise an den Tag, die sie zuvor bei den Autofahrern beklagt haben.“

Wie teuer wird ein Rotlicht-Verstoß für Radfahrer?

In der Fußgängerzone Rad fahren: Die Fußgängerzone ist, wie der Name schon sagt, für Fußgänger bestimmt. Hier mit dem Rad zu fahren kann 25 Euro kosten. Wenn sie für Räder frei gegeben ist, muss auf Fußgänger Rücksicht genommen werden, gegebenenfalls mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Wer schneller fährt, zahlt bis zu 30 Euro.

Mit Kindern unterwegs: Ab in den Fahrradanhänger und los geht’s! Aber aufgepasst: Es dürfen maximal zwei Kinder „bis zum vollendeten siebten Lebensjahr“ in den Anhänger, legt die StVO fest. Darf die 14-jährige große Schwester das Rad fahren? Nein – hier ist das Mindestalter 16. Für den Kindersitz am Rad gelten die gleichen Altersvorschriften.

Freihändig fahren: Ist eindeutig verboten (Strafe: 5 Euro). Einhändig? Okay, wenn man das Fahrrad dabei unter Kontrolle hat. Die Füße von den Pedalen zu nehmen, ist nur erlaubt, „wenn der Straßenzustand das erfordert“. Beim Anhalten darf man das natürlich immer – selbst wenn die StVO es nicht explizit nennt.

Braucht das Fahrrad eine Klingel? Ja. Fehlt diese oder entspricht nicht den Vorschriften, kostet das bei einer Kontrolle 15 Euro.

Musik über Kopfhörer hören: Da heißt es laut ADFC: Wer ein Fahrzeug führt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war, zahlt 15 Euro.

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„Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer!“, sagt Hauptkommissar Andreas Kreye. „Sie sollen das gute Zusammen und Nebeneinander im Straßenverkehr ermöglichen. Mancher Radfahrer wird ganz blass, wenn ihm zum Beispiel nach einem missachteten Rotlicht bei Gefährdung anderer ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg droht. Eine einfache Missachtung des Rotlichts an der Ampel kostet 60 Euro. Übrigens: Wie Autofahrer müssen auch Radfahrer bei einem Grünen Pfeil an der Ampel kurz stoppen. Wenn nicht, droht eine Strafe von 35 bis 75 Euro.