Es geht grundsätzlich, man muss nur wollen

Expertenkommission:  Enteignung von Wohnungskonzernen ist grundsätzlich möglich

Sind in Berlin Enteignungen von Immobilienkonzernen möglich? Erste Einschätzungen Expertenkommission liegen jetzt vor. 

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Bei einer Demonstration gegen hohe Mieten in Berlin halten Teilnehmer ein Transparent mit der Aufschrift «Deutsche Wohnen & Co enteignen». Seit Monaten laviert der Berlinre Senat um eine Entscheidung in Sachen Enteignung herum. Dabei hat ein Volksentscheid einen eindeutigen Auftrag gegeben. 
Bei einer Demonstration gegen hohe Mieten in Berlin halten Teilnehmer ein Transparent mit der Aufschrift «Deutsche Wohnen & Co enteignen». Seit Monaten laviert der Berlinre Senat um eine Entscheidung in Sachen Enteignung herum. Dabei hat ein Volksentscheid einen eindeutigen Auftrag gegeben. Christophe Gateau/dpa

Rund 14 Monate nach einem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin hält eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen grundsätzlich für möglich, sieht aber noch viele offene Fragen. Das geht aus einem Entwurf für einen Zwischenbericht hervor, der am Freitag durch Recherchen der „Berliner Morgenpost“ bekannt wurde. Laut dem Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht das 13-köpfige Gremium in der Frage durchaus eine Gesetzgebungskompetenz des Landes.

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Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln. Als „verfassungsrechtlich problematisch“ stufen die Fachleute hingegen ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen selbst ein.

Volksentscheid mit Mehrheit für Enteignung

Bei dem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Befürworter ist, dass mit einer solchen Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann, weil dann mehr Wohnungen in öffentlicher Hand sind.

Seit April berät die Expertenkommission unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) darüber, ob und wenn ja wie das Anliegen umgesetzt werden kann. Bis zum nächsten Frühjahr werden die endgültigen Ergebnisse des Gremiums erwartet, auf deren Basis der Senat über sein weiteres Vorgehen entscheiden will. In dem Papier bekräftigt die Kommission das Ziel, bis Ende April 2023 fertig zu werden. Das gelte unabhängig von der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus am 12. Februar.

Weiter Diskussionen zu Enteignung

Viele rechtlich und verfassungsrechtlich komplizierte Detailfragen zu Thema Vergesellschaftung sind dem Kommissionspapier zufolge noch offen. Zu etlichen Punkten gibt es innerhalb des Gremiums, dem überwiegend Juristen angehören, unterschiedliche Einschätzungen. Hier sei der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen, heißt es.

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Das betrifft etwa die Frage, wie die Höhe der Entschädigungssumme zu bemessen ist. Unter den Fachleuten ist laut Papier umstritten, ob und in welchem Umfang der Verkehrswert hierbei betrachtet werden muss oder nicht. Dieser berücksichtigt zum Beispiel Wertsteigerungen von Immobilien, die auf Marktentwicklungen und Spekulation zurückgehen.

Vergesellschaftung könnte zwischen 7 und 36 Milliarden kosten

Alternative Ansätze zur Bestimmung der Entschädigungshöhe seien nach derzeitigem Stand in der Kommission „noch recht offen“, heißt es in dem Papier weiter. Das Bündnis „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ als Initiator des Volksentscheides favorisiert hier den sogenannten Ertragswert, der auf Mieteinnahmen basiert und niedriger sein dürfte als der Verkehrswert. Die Bandbreite bisheriger Kostenschätzungen für eine Vergesellschaftung von mehr als 200 000 Wohnungen liegt im politischen Raum zwischen 7,3 und 36 Milliarden Euro.

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Eine weitere strittige Frage unter den Experten ist, nach welchen Kriterien entschieden wird, wer enteignet werden soll und wer nicht. Denn es handele sich um eine „Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte“, die verfassungsgemäß geregelt werden müsse. Unterschiedliche Meinungen gibt es auch zur Frage, ob und in welchem Ausmaß es sich bei einer Vergesellschaftung um einen Eingriff in Grundrechte handelt oder um eine - wie es manche Kommissionsmitglieder sehen - „Verwirklichung demokratischer Rechte“.

Inititive: grünes Licht für Enteignung von Immobilienkonzernen

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wertete die Zwischenergebnisse der Expertenkommission als „grünes Licht für die Enteignung großer, profitorientierter Immobilienkonzerne“. „Der Senat hat keine Ausreden mehr und kann sich nicht länger hinter der Kommission verstecken“, erklärte Sprecherin Isabella Rogner. Er müsse nun unverzüglich einen Fahrplan für die Vergesellschaftung vorlegen. Auch die Linke als Befürworterin von Enteignungen sieht sich bestärkt: „Beste Nachricht der Woche! Wenn nicht des Monats!“, twitterte Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) zum Zwischenbericht.

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Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wies im RBB-Inforadio darauf hin, dass es sich um einen Zwischen- und nicht um einen Abschlussbericht handele und noch vieles ungeklärt sei. Dazu gehöre die zentrale Frage, ob der Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen unter Umständen erlaubt, auch im konkreten Fall in Berlin anwendbar sei. Eine politische Entscheidung über das weitere Vorgehen werde nach Vorlage des Abschlussberichts getroffen.

Die CDU-Fraktion forderte von Giffey, einen „Schlussstrich unter Enteignungsfantastereien“ zu ziehen. „Berlins Wohnungsproblem lässt sich nicht mit Enteignungen lösen, sondern mit Mieterschutz und Neubau“, erklärte der Sprecher für Bauen und Wohnen, Dirk Stettner.