Existenz-Not

Alleinerziehende Mutter verliert mitten in der Corona-Krise ihren Job

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Der Mutter einer zweijährigen Tochter, Melanie G. (40) wurde vor zwei Tagen gekündigt.
Der Mutter einer zweijährigen Tochter, Melanie G. (40) wurde vor zwei Tagen gekündigt.

Es ist so herzlos und gemein: Mitten in der der Corona-Krise wurde der alleinerziehenden Mutter eines zweijährigen Kindes, Melanie G. (40), aus Charlottenburg, von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Seitdem plagen die Buchhalterin noch zusätzlich zu ihren Alltagsängsten große Existenznöte. „Ich weiß nicht, wie es für mich und meine kleine Tochter weitergehen soll. Diese Zeit gerade macht mir große Sorgen“, sagt die alleinerziehende Mutter dem KURIER. Sie wiegt ihr weinendes Kleinkind im Arm und versucht es zu beruhigen. „Sie spürt ja auch, dass es mir nicht gut geht.“

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Die komplette Isolation mit einer Zweijährigen in der Wohnung und die fehlenden sozialen Kontakte machte ihr bereits genug zu schaffen und nun auch noch der Verlust ihres Jobs. Sie wisse gar nicht, wie sie sich vom ganzen Kummer ablenken solle. In der vergangenen Woche erhielt sie von ihrem Arbeitgeber, bei dem sie seit zwei Jahren die Buchhaltung betreut und unbefristet beschäftigt ist, eine Einladung zu einem Mitarbeitergespräch per Video-Konferenz. Sie hätte es für ein ganz normales Gespräch gehalten und sei plötzlich von dem Geschehen überrascht worden. „Wir wollen es kurz machen. Wir wollen die Zusammenarbeit mit Ihnen beenden, hat mir eine der Führungskräfte gesagt“, erinnert sich die alleinerziehende Mutter. Nach diesen zwei Sätzen sei ihr ganz flau geworden. Noch am Telefon sei ihr ein Aufhebungsvertrag angeboten worden. Ansonsten müsse man ihr fristlos gekündigt.

Melanie G. ließ sich nicht auf das faule Angebot ein. „Ich habe sofort gespürt, sie wollen mich einschüchtern“, sagt sie. Vor zwei Tagen bekam sie per Kurier die ordentliche Kündigung zum 30. Juni ins Haus. Warum ihr gekündigt wird, kann sich Melanie G. selbst nicht erklären. „Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Natürlich habe ich wie jeder Mitarbeiter im Job auch mal kleinere Fehler gemacht, aber keine, die größeren Schaden angerichtet haben“, sagt sie.

Alleinerziehende Mutter kann eine Kündigungsschutzklage einreichen

„Ich sehe hier keinen Grund einer Kündigung. Weiteres kann jetzt nur in einem Arbeitsgerichtsverfahren geklärt werden“, sagt die Anwältin, die Melanie G. juristisch berät, aber im KURIER nicht namentlich erwähnt werden möchte. Dazu kann die alleinerziehende Mutter nun eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Darf ein Arbeitgeber die momentane wirtschaftlich schwierige Lage in der Corona-Krise als Kündigungsgrund angeben? „Nein. Er muss vorher weitere Mittel ausprobieren, zum Beispiel Kurzarbeit“, so die Juristin. Melanie G. ist verzweifelt und hat gerade wenig Hoffnung, einen einen neuen Job zu finden. Sie sagt: „In diesen Zeiten wird wohl kaum jemand eine alleinerziehende Mutter einstellen, die ihr Kind rund um die Uhr bei sich hat.“