Knackis als Billiglöhner
Es ist eine Schande! Deutsche Firmen lassen in Berliner Gefängnissen für Hungerlöhne schuften
Auch in Brandenburg werden Häftlinge ausgebeutet und müssen für Hungerlöhne schuften. Oftmals sind es nicht mehr als 2 Euro Stundenlohn.

Es ist eine Schande ohnegleichen. Für Hungerlöhne um die 2 Euro die Stunde lassen bekannte deutsche Firmen Häftlinge schuften. Bisher wurde diese Praxis stillschweigend hingenommen. Jetzt gibt es endlich juristischen Widerstand gegen die Ausbeutung der Knackis.
Kaum jemandem ist bekannt, dass namhafte Firmen Feuerlöscher, Möbel, Pflaster und Brieftaschen auch im Gefängnis herstellen lassen. Die Tageszeitung B.Z. berichtet, in Berlin und Brandenburg würden 60 Prozent der Häftlinge im Gefängnis arbeiten, und zwar nicht nur in den Werkstätten, Schlossereien, Gärtnereien und Wäschereien der Anstalten, sondern auch für private Unternehmen als Billiglöhner.
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Diese Tatsache werde von den Unternehmen kaum thematisiert. Die Initiative „Frag den Staat“ musste drei Jahre lang bei den Justizbehörden bohren und klagen, so die B.Z., manche schickten erst nach einem Gerichtsurteil Antworten. Das Ergebnis liegt jetzt allerdings in ganzer Breite vor.

So schuften im Jugendgefängnis Heidering für Steep (Metallbau, Elektrotechnik) und Aramark (Verpflegung). Im Gefängnis Brandenburg/Havel sind die Firmen Gothaplast (Wundpflaster), Paul Hettich GmbH (Möbelbeschläge) und FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin ansässig. Bals Elektrotechnik (Stecker, Verteiler) beschäftigt Gefangene im Frauenknast Luckau-Duben.
Selbst im Jugendgefängnis gibt es nur Hungerlöhne
Die Stundenlöhne der Gefangenen sind dabei äußerst gering: 1,96 Euro in Brandenburg, 1,66 bis 2,66 Euro in Berlin. Allerdings zahlen die Unternehmen zum Beispiel den Brandenburger Gefängnissen 13 Euro pro Stunde, den Mindestvergabelohn, schreibt die B.Z. Berlin gibt keine Zahlen bekannt und erklärt: „Die Kosten werden von Betrieb und Anstalt vertraglich geregelt.“
Beide Länder versichern, dass sie keinen Gewinn erzielen. Die Ausgaben für Rohstoffe, Qualifizierung und Personal übersteigen die Einnahmen, heißt es. Doch das Bundesverfassungsgericht hat nun die Mindestlöhne als grundgesetzwidrig erklärt. Alle Bundesländer, einschließlich Berlin und Brandenburg, müssen prüfen, was die Gefangenen wirklich für ihre Arbeit verdienen. „Konkrete Anpassungen“, so die Justizsenatorin, „sind noch nicht absehbar.“
Arbeit im Gefängnis ist nichts Ungewöhnliches und hat in der Regel mehrere Gründe:
Resozialisierung: Arbeit im Gefängnis kann Teil des Resozialisierungsprozesses sein. Durch Beschäftigung erhalten Häftlinge die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erlernen, ihre Arbeitsdisziplin zu entwickeln und sich auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten. Es soll ihnen helfen, ihre sozialen und beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und ihre Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration in die Gesellschaft nach ihrer Entlassung zu erhöhen.
Hungerlöhne sollen die Kosten decken, was ein Skandal ist
Beschäftigungstherapie: Arbeit im Gefängnis kann auch therapeutische Vorteile haben. Sie ermöglicht den Häftlingen, ihre Zeit sinnvoll zu nutzen, sich abzulenken und ihre mentale Gesundheit zu verbessern. Durch die Einbindung in produktive Tätigkeiten können sie ein Gefühl der Erfüllung und Selbstwertgefühl erleben.
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Disziplin und Ordnung: Arbeit im Gefängnis kann zur Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung innerhalb der Haftanstalten beitragen. Durch eine strukturierte Tagesroutine und die Verantwortung für bestimmte Aufgaben lernen die Häftlinge, Regeln einzuhalten, pünktlich zu sein und Verantwortung zu übernehmen.
Finanzielle Aspekte: In einigen Fällen dienen die Arbeitseinsätze der Häftlinge dazu, die Kosten für ihre eigene Unterbringung im Gefängnis zu decken. Indem sie einen Teil ihres Verdienstes an die Justizvollzugsanstalt abgeben, tragen sie zur Kostendeckung bei.
Das alles darf natürlich nicht dazu führen, dass Häftlinge ausgebeutet werden, darum ist die Diskussion über die schändlichen 2-Euro-Löhne im Knast jetzt auch so wichtig.