Erster Asphalt-Kleber wegen Nötigung verurteilt – Letzte Generation blockierte wochenlang die Autobahnen
Der Leipziger Student Nils R. (20) muss als Strafe 60 Stunden Freizeitarbeit leisten

Seine linke Hand hatte der Klimaaktivist auf dem Straßenasphalt festgeklebt: Student Nils R. (20) war von Leipzig nach Berlin gekommen, um für eine Straßenblockade zu sorgen. Sind solche Klebe-Aktionen, die für Stau und Ärger sorgen, strafbar? Erstmals stand mit R. nun ein Aktivist der Gruppe Letzte Generation vor Gericht. Gegen ihn war zunächst ein Strafbefehl ergangen – 450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) sollte er wegen Nötigung und Widerstands zahlen. Er legte Einspruch ein.
Lesen Sie auch: Hoffnung für die Oder – Fluss und Fische erholen sich schneller als befürchtet>>
Der Student ist überzeugt: „Ich sehe nicht, dass der Vorwurf stimmt.“ Und: „Es geht um unsere Existenz.“ Noch vor wenigen Monaten habe er sich nicht vorstellen können, mal vor Gericht zu stehen. Nils R.: „Ich lebte zu dieser Zeit noch in angenehmer Ignoranz.“ Dann habe er sich mit dem Klimawandel beschäftigt, habe etwas tun wollen.
Am 29. Juni blockierte Student Nil R. (20) die A100 in Schöneberg
Der Student, er wirkt ruhig und besonnen, zum Richter gewandt: „Es tut mir leid, dass wir stören müssen, aber wir müssen stören.“ Weil die Bundesregierung „weiterhin nicht unserer Lage entsprechend handelt“.
Autos stoppen – radikale Maßnahmen. Nils R. zog mit weiteren Klimaaktivisten am 29. Juni zur Stadtautobahn A100. Gegen 8.00 Uhr am Morgen klebte er sich fest, setzte Sekundenkleber ein. Sechs weitere Demonstranten waren dabei. Schnell staute es sich an der Abfahrt Seestraße (Wedding). Um 9.19 Uhr wurde R. von der Straße entfernt – Polizisten setzten dabei Öl ein.

Der Verteidiger: „Das Verfahren gehört eingestellt.“ Nur für wenige Minuten sei die Straße blockiert, an eine Rettungsgasse sei gedacht gewesen. Und das Thema Klimaschutz sei dringlich.
Lesen Sie auch: Irakischer IS-Kriegsverbrecher klagt gegen Abschiebung und verliert>>
Der Richter hat viel Verständnis für das Anliegen der Gruppe. Doch man dürfe nicht gegen Gesetze verstoßen. Eine Nötigung sei es gewesen – „wir haben es zu tun mit Gewalt, weil kein Vor und Zurück mehr möglich war“. Nils R. müsse „andere Wege finden als ein Blockieren“. Urteil: Nach dem milderen Jugendstrafrecht wegen Nötigung 60 Stunden Freizeitarbeit.