Er soll das Beatmungsgerät einer Seniorin abgeschaltet haben! Ist dieser Altenpfleger ein Todes-Engel?
Wegen Mordes steht Uwe S. (53) vor Gericht. Die Anklage geht von Heimtücke aus.

Die Patientin (83) freute sich auf den geplanten Umzug: Vom Pflegeheim zum Sohn. Doch dann schaltete ein Altenpfleger ihr Beatmungsgerät ab. Wegen Mordes steht Uwe S. (53) vor Gericht. Die Anklage geht von Heimtücke aus: „Er nutzte die Arg- und Wehrlosigkeit der Patientin aus.“ Er sprach nun von einem tragischen Fehler bei der Versorgung der Frau: „Ich muss vergessen habe, das Gerät wieder einzuschalten.“ Er habe nicht „bewusst getötet“.
Die Tat geschah in einem Pflegeheim in Tempelhof
Der 17. November 2019 in einem Tempelhofer Pflegeheim. Hannelore K. hatte wie fast täglich Besuch. Der Sohn (65): „Sie war geistig und körperlich in einem guten Zustand.“ Nach einem Schlaganfall war sie zwar auf ein Beatmungsgerät angewiesen, kam aber teilweise ohne Maschine aus. Sie aß noch mit ihrer Familie. Und freute sich. Denn ein Umzug zum Sohn in die alte Heimat in Niedersachsen war geplant. Rolf K. (65): „Es war Mutters sehnlichster Wunsch.“
Es war 20.08 Uhr, als das Beatmungsgerät der in einer Intensivpflege betreuten und bettlägerigen Patientin abgestellt wurde. „Um sie zu töten“, so die Anklage. Uwe S., im Umgang mit dem Gerät geschult, habe gewusst, dass sie nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden würde. Ein Todes-Pfleger? Weil er sich möglicherweise überfordert fühlte? Der Staatsanwalt: „Ein Motiv konnte bislang nicht ermittelt werden.“ Das Pflegeheim erstattete Anzeige. Und S. wurde nahegelegt, sofort Kündigung einzureichen. Er fand einen Job in einem anderen Heim. Bis er am 3. November 2020 verhaftet wurde.
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Bei der Polizei wollte er sich mit einem defekten Gerät herausreden. Doch es gibt ein Arbeitsprotokoll der Maschine. Es weist laut Ankläger zum Tatzeitpunkt aus: „Das Gerät wurde eingeschaltet und sofort wieder ausgeschaltet.“

Uwe K. ist examinierter Pfleger – „arbeite eigentlich immer korrekt“. Er hatte um 18.45 Uhr den Nachtdienst angetreten, war zuständig für drei Patienten. Richter: „Der Betreuungsschlüssel ist ja nicht schlecht.“ Uwe S: „Man hat zu tun – pflegen, lagern, Medikamente, dokumentieren.“ Er brachte Hannelore K, die im Rollstuhl saß, ins Bett. S: „Ich habe dann das Beatmungsgerät eingeschaltet.“ Dabei sei ihm aufgefallen: „Sie rasselte beim Atmen. Ich stellte die Maschine aus und saugte noch einmal Sekret ab.“ Danach müsse er vergessen haben, das Gerät wieder einzuschalten. S.: „Ich habe keine Erklärung, warum es nicht erfolgte.“
Ihm droht lebenslange Haft. Fortsetzung: Dienstag.