Prozess gegen Raser

Mitten in Berlin: Er bretterte mit 119 km/h durch eine Tempo-30-Zone

Zübeyir C. (21) kommt mit 800 Euro Strafe, zwei Monaten Fahrverbot und einem Verkehrserziehungskurs davon

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Zübeyir C. (21) und sein Anwalt im Gerichtssaal
Zübeyir C. (21) und sein Anwalt im GerichtssaalPressefoto Wagner

Ohne Rücksicht auf Verluste: Er bretterte mit 119 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone. Doch aus dem Verkehr gezogen wurde der Raser erst 15 Monate später.

Die Fahrt wurde angeklagt als Teilnahme an einem illegalen Autorennen. 490 dieser Rennen registrierte die Polizei im letzten Jahr – ein dramatisch hohes Niveau.

Einer der PS-Protzer: Zübeyir C. (21). Die Residenzstraße machte der BMW-Fahrer zur Rennpiste. C. kleinlaut vor Gericht: „Ich habe mich hinreißen lassen. Das andere Fahrzeug war auch hoch motorisiert, ich wollte Gas geben.“

Am 27. April 2022 in Reinickendorf. Gegen 21.35 Uhr stand C. an einer Ampel. Ein ihm unbekannter Fahrer daneben. Motoren heulten auf – wortlos die Absprache. Beide rasten los. Die Anklage: „In der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen und sich gegenseitig zu überholen.“

Der Richter: „Eine sinnlose Raserei! Sie hatten Glück, dass niemand auf die Straße gelaufen ist.“

Ein Wettrennen. Der Richter: „Auf dem Abschnitt waren 30 km/h erlaubt!“ Der Raser: „Ich weiß, ich habe nur nach vorn gesehen, wollte dranbleiben.“ Das Auto habe er kurz zuvor gekauft – „ich wollte es mal ausprobieren, fand es interessant“.

Der Richter kopfschüttelnd: „Eine sinnlose Raserei! Sie hatten Glück, dass niemand auf die Straße gelaufen ist.“ C. mit gesenktem Kopf: „Es tut mir sehr leid. Meine Eltern haben mich auch schon zur Rechenschaft gezogen.“

Es gab an jenem Abend Geschwindigkeitskontrollen. Weil es in der Residenzstraße immer wieder zu Raserei kommt. Ein Polizist: „Die beiden Wagen waren so schnell, dass ich sie nicht anhalten konnte.“

Das Gerät aber hielt die Daten fest. Doch der Führersein wurde nicht einkassiert. C.: „Ich nahm weiter am Straßenverkehr teil, es ist nie was gewesen.“ Der Richter: „Normalerweise müsste sofort der Führerschein beschlagnahmt werden.“

Weil er sich bisher gut aufführte: Nur 800 Euro Strafe und zwei Monate Fahrverbot für Zübeyir C.

2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen bis zu 400 Euro. Der neue Paragraf 315d sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.

C. lebt noch bei seinen Eltern, machte nach dem Abi eine Lehre, will nun die Meisterausbildung packen. Für den Jugendrichter ein eher seltener Angeklagter – „bislang hat er sich gut aufgeführt“. Ein einmaliger Vorfall sei es gewesen, den C. bereue. Urteil: 800 Euro Geldauflage, Verkehrserziehungskurs und zwei Monate Fahrverbot.