Über 30 Einsprüche

Entscheidung über Chaos-Wahl: Das kann Berlin-typisch noch lange dauern

Verfassungsgerichtshof muss jetzt das ganz große Anhörungsrad drehen, ehe er über eine Wahlwiederholung entscheidet

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 Warte, warte noch ein Weilchen: Bei den Wahlen am 26. September ging mancherorts alles schief, was schief gehen konnte.
Warte, warte noch ein Weilchen: Bei den Wahlen am 26. September ging mancherorts alles schief, was schief gehen konnte.Foto: dpa/Christoph Söder

Das kann ja dauern: Die Berliner Chaos-Wahlen sind schon drei Monate vorbei, aber die Entscheidung, ob sie ganz, teilweise oder gar nicht wiederholt werden müssen, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das erklärte Ludgera Selting, Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs.

Die Frist für die Einlegung von Einsprüchen zur Wahlprüfung war am 29. November 2021 abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mehr als 30 Einsprüche gegen die Wahlen vom 26. September 2021 zum Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen und zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ eingegangen.

Etwas mehr als die Hälfte der Verfahren hätten Privatleute eingelegt. Die weiteren Einsprüche sind von der Landeswahlleiterin, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, verschiedenen Landesverbänden politischer Parteien und von Kandidaten einzelner Wahlkreise eingelegt worden, in denen sie knapp verloren haben.

 Die Einsprüche beziehen sich teilweise auf die gesamte Wahl, teilweise nur auf die Erststimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus in verschiedenen Wahlkreisen oder allein auf die Wahl zu einer der Bezirksverordnetenversammlungen.

Wahl wie in einer Bananenrepublik

Gerügt werden unter anderem die lange Wartezeit vor einigen Wahllokalen, das Fehlen von Stimmzetteln, das Vorliegen falscher Stimmzettel und die Stimmabgabe nach 18 Uhr.

Ludgera Selting steht dem Berliner Verfassungsgerichtshof seit 2019 vor. 
Ludgera Selting steht dem Berliner Verfassungsgerichtshof seit 2019 vor. Foto: Landesarchiv Berlin

Der Verfassungsgerichtshof bereite nun „die umfangreiche und verpflichtend vorgesehene Beteiligung verschiedener Personen und Institutionen“ für die Wahlprüfung vor.  Und das ist eine gesetzlich festgelegte, ziemlich lange Liste: Zunächst ist es die Person, die Einspruch erhebt, dann die betroffenen Wahlbewerber, Abgeordnete, Bezirksverordnete, Vertrauensmänner oder Fraktionen, der Präsident des Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner (SPD), beziehungsweise der zuständige Vorsteher der jeweiligen  Bezirksverordnetenversammlung. 

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Der Verfassungsgerichtshof kann über die Einsprüche frühestens dann entscheiden, wenn alle Stellungnahmen eingegangen sind. Die Frist bis zum Eingang hat er bislang nicht festgelegt. Im Gesetz ist die Festsetzung, wie lange diese Fristen andauern, dem Verfassungsgerichtshof überlassen - und eine gesetzliche Regelung, wie lange der Hof sich für die Entscheidung Zeit lassen kann, gibt es nicht.