Protest gegen die Deutsche Wohnen in Berlin.
Protest gegen die Deutsche Wohnen in Berlin. Foto: Berliner Kurier/Gerd Engelsmann

Das Berliner Bündnis „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat den Text ihres Beschlusses für einen Volksentscheid überarbeitet. Das teilte die Initiative am Mittwoch mit. Dabei geht es vor allem um eine Formulierung, auf die die Senatsverwaltung für Inneres das Bündnis in Gesprächen hingewiesen hatte. Damit ist eine weitere Hürde für den umstrittenen Volksentscheid überwunden, mit dem „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ erreichen will, Unternehmen in Berlin zu „vergesellschaften“, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Er kann erst starten, wenn der Senat ihn für zulässig erklärt. Die Innenverwaltung prüft das derzeit.

Ursprünglich hieß es in dem Beschlusstext, der Senat werde zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum aufgefordert. In der überarbeiteten Fassung ist nun die Rede davon, er werde aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich seien. „Aus unserer Sicht gibt es keinen inhaltlichen Unterschied“, sagte Rouzbeh Taheri, ein Sprecher der Initiative.

Das Bündnis hatte schon im vergangenen Jahr rund 77.000 Unterschriften gesammelt und eingereicht, um die Einleitung des Volksbegehrens zu beantragen. Die Innenverwaltung erklärte davon Anfang Juli 2019 etwa 58.000 für gültig; 20.000 hätten bereits gereicht. Nun steht die zweite Phase an. Die Initiative hat dem Senat mehrfach vorgeworfen, die dafür nötige Prüfung der Zulässigkeit zu verschleppen.

Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte, im nächsten Schritt werde das Prüfergebnis der Senatsverwaltung für Wohnen und Stadtentwicklung mitgeteilt. Deren Aufgabe sei es, anschließend eine Vorlage für den Senat vorzubereiten.

Für die rot-rot-grüne Koalition birgt das Thema Konfliktstoff: Die Landes-SPD hatte auf ihrem Parteitag im Oktober einem Antrag zugestimmt, in dem die Vergesellschaftung als „gegenwärtig nicht zielführend“ bezeichnet wird. Linke und Grüne sehen das hingegen anders. Die Berliner CDU und FDP lehnen das Vergesellschaften von Wohneigentum generell ab.