Mundschutz in den Klassenräumen
Eltern von Berliner Grundschulkindern klagen gegen Maskenpflicht an den Berliner Grundschulen
Die Eltern von vier Berliner Grundschulkindern haben stellvertretend für diese einen Eilantrag gegen die Verlängerung der Maskenpflicht für Kinder im Grundschulalter beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.

Seit vielen Monaten tragen Schülerinnen und Schüler in Berlin im Unterricht durchgängig Masken. Kinder müssen in den Innenräumen der Schule und im Hort bis zu acht Stunden am Tag Maske tragen, teilweise sogar in Räumen, in denen Luftfilteranlagen vorhanden sind. Dagegen wehren sich nun die Eltern von vier Schülern vor Gericht.
Kommunikation mit Maske in der Schule erschwert
Die Schule sei grundsätzlich „als ein Ort der Begegnung und des sozialen Lernens in der ganzen Lerngruppe“ zu verstehen“, steht in der Antragsschrift. Neben dem zu erbringenden Lernpensum sei es immer schon auch Aufgabe und Funktion von Schule gewesen, Schülerinnen und Schülern Zugang zu kindgerechten Erlebnissen, zu Interaktion und Diskussion sowie zur Kommunikation mit anderen zu verschaffen.
Diese für die Persönlichkeitsentwicklung von Grundschulkindern so wichtigen Erlebnisse und Eindrücke aber würden durch die allgemeine Pflicht zum Maskentragen stark beeinträchtigt, da hinter der Maske z.B. weder die Mimik der Lehrkräfte noch die der Mitschülerinnen und Mitschüler erkannt und wahrgenommen werden kann.
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Ebenfalls problematisch sei, dass die Kinder sich durch die Maske schwerer verständlich machen können und andere schlechter verstehen, da die Mund- und Lippenbewegungen nicht abgelesen werden können. Dieses Phänomen lasse sich auch bei Erwachsenen im Alltag beobachten.
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Stundenlanges Maskentragen erschwere die Atmung
Das stundenlange Tragen einer ordnungsgemäß sitzenden Maske führe ferner zu Druckschmerz an den Ohren und im Gesicht, es erschwere die Atmung, was das Lernen und die Konzentration eines Kindes erheblich beeinträchtigen könne. Manche Kinder bekämen auch durch das Tragen von Masken Kopfschmerzen, wie auch Studien belegen. Die beschriebenen Probleme gälten sowohl für das Tragen von FFP2-Masken wie auch für medizinische Gesichtsmasken.
Ungleichbehandlung von Kindern gegenüber Erwachsenen
Weiterhin führen die Antragsteller an, dass es sich um eine Ungleichbehandlung von Kindern gegenüber Erwachsenen handele, die beispielsweise nach geltender Berliner Hygieneordnung in Restaurants, in der Volkshochschule und auch im Theater am Platz ohne Maske sitzen dürfen, während Kinder diese in der Schule während des gesamten Unterrichts tragen müssen.
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Härtere Regelungen für Kinder als für Erwachsene
„Mir geht es unter anderem darum, dass sich die Senatsverwaltung für ihr Vorgehen öffentlich rechtfertigen muss, warum sie die Maskenpflicht immer weiter verlängert“, erklärt eine Mutter ihre Beweggründe für die Beteiligung an der Klage. Die in der Summe sehr viel härteren Hygieneregeln für Kinder an den Schulen, aber auch in den Betreuungsbereichen seien weder durch die aktuellen Inzidenzen, noch die Intensivbettenbelegung, noch das Infektions- und Erkrankungsgeschehen bei den Kindern zu begründen. Im Gegenteil gehören Kinder zu der Bevölkerungsgruppe, die am wenigsten durch schwere Covid-19-Verläufe bedroht ist. Warum für sie in der Praxis strengere Hygieneregeln gelten als für Erwachsene sei völlig unlogisch.

Kanzlei klagte schon erfolgreich für Neuntklässler
Die Klage betreut die Kanzlei Härting Rechtsanwälte, die schon im Frühjahr erfolgreich ein Verfahren gegen die überlangen Schulschließungen für Kinder und Jugendliche der 7. bis 9. Klassen gegen das Land Berlin gewann.
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Die Anwälte: „Die Schulen sind keine Treiber der Pandemie. Das Land Berlin begründet die Verlängerung der Maskenpflicht primär mit der Inzidenz und lässt andere Faktoren außen vor, was unverhältnismäßig ist. Zudem ist die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, denn es ist unklar, warum erwachsene Besucher in manchen Einrichtungen die Maske am Sitzplatz abnehmen dürfen, während Kinder sie im Schulgebäude durchgängig tragen müssen“.