Kritik an Polizei

Eisflächen mit Hubschrauber geräumt: Sagt die Polizei die Wahrheit über die Flughöhe?

Nach Angaben der Polizei Berlin flog der Hubschrauber in mindestens 121 Meter Höhe. Bilder der Einsätze am Lietzensee, dem Schlachtensee oder dem Weißen See sagen etwas ganz anderes, meldet der rbb. 

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Ein Hubschrauber der Bundespolizei fliegt am 13.02.2021 über den Schlachtensee in Berlin.
Ein Hubschrauber der Bundespolizei fliegt am 13.02.2021 über den Schlachtensee in Berlin.dpa/ Sophie Weimer

Der Einsatz eines Polizeihubschraubers gegen Menschen, die auf nicht unbedingt tragfähigen Eisflächen umherlaufen, sorgt weiter für Kritik. Die Polizei selber verteidigt die Einsätze weiterhin. „Bei Gefahr für Leib oder Leben wird die Polizei Berlin in Kooperation mit der Bundespolizei weiterhin solche Einsätze fliegen“, teilte die Behörde mit. Bei den Flügen habe es sich zudem nicht um Tiefflüge gehandelt. Der rbb zitiert einen Sprecher: „Der Hubschrauber befand sich bei allen Einsatzflügen in einem Schwebeflug von mindestens ca. 400 Fuß Höhe (umgerechnet 121,92 Meter). Dies ist eine gängige und einsatztaktisch einzuhaltende Flughöhe.“ Und weiter: „Ungeübte Eindrücke von Beobachtenden am Boden zur Einschätzung der Flughöhe täuschen.“"

Beim Einsatz am Lietzensee befand sich der Polizeihubschrauber Pirol Berlin nach Angaben des rbb allerdings auf der Dachhöhe umliegender Gebäude, möglicherweise sogar tiefer. In dem Bericht heißt es weiter: „Keiner dieser Gründerzeitbauten überschreitet die Berliner Traufhöhe, sprich 22 Meter“. Mehrere Videos und Bilder von anderen Einsatzorten wie dem Müggelsee, dem Schlachtensee oder auch dem Weißen See zeigen laut rbb ebenfalls, „dass der Polizeihubschrauber sehr viel niedriger als 120 Meter geflogen sein muss“.

Zwar gibt es kein Gesetz, das der Hubschrauberstaffel der Polizei verbieten würde, niedriger zu fliegen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) sagt dem rbb auf Anfrage, dass sie der Polizei „keine Vorgaben macht, außer es betrifft anderen Flugverkehr“. Den Angaben zufolge dürfe die Polizei „selbstverständlich im Tiefflug unterwegs sein, wenn der Einsatz es erfordert“.

Der Hubschrauber der Polizei Berlin dürfe auch ohne Genehmigung auf einer Autobahn landen. Als Beispiel für einen solchen Einsatz wird ein schwerer Unfall genannt. Gleiches gilt demnach auch für Rettungshubschrauber.