Einkaufen, Kosmetiktermin, Museen: Geimpfte in Berlin erhalten Freiheiten zurück
Zugleich beschloss der Senat, den geltenden Lockdown bis in den Mai zu verlängern.

Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag nach der Senatssitzung erfuhr. Betroffene dürfen demzufolge ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels Einkaufen gehen, einen Friseur oder Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Voraussichtlich tritt das Ganze am Sonntag in Kraft .
Zuletzt hatte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) öffentlich für deutlich mehr Freiheiten für geimpfte Menschen plädiert. «Es geht nicht um Privilegien, sondern um die Freiheitsrechte jedes Einzelnen», sagte sie jüngst in einem Interview mit dem «Tagesspiegel». Im Senat setzten sich am Dienstag dem Vernehmen der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) dafür ein.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, «dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen». Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko «spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis». Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.
Zugleich hat der Berliner Senat den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie abermals verlängert. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Senatskreisen. Bisher war die aktuelle, am 2. April in Kraft getretene Verordnung zur Pandemiebekämpfung bis einschließlich Sonntag (18. April) befristet. Nunmehr verlängerte sie der Senat um drei Wochen.
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Damit gelten zum Beispiel Kontaktbeschränkungen fort: Im Freien dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Nachts ist der Aufenthalt im Freien nur allein oder zu zweit gestattet - auch hier werden Kinder nicht mitgezählt. Beim Einkaufen in Geschäften gelten Beschränkungen, Restaurants bleiben geschlossen, Hotelübernachtungen sind untersagt.
Allerdings dürften diese Regeln nicht mehr allzulange gelten. Denn das Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen am Infektionsschutzgesetz mit dem Ziel, die Corona-Regeln in Deutschland zu vereinheitlichen und eine bundesweite Notbremse für Regionen einzuziehen, in denen die Inzidenz bei 100 Infizierten pro 100 000 binnen einer Woche oder höher liegt. In Berlin ist das derzeit der Fall.