Diese verdammte Bürokratie!
Dramatisches Schicksal: Erst starb ihre Mutter an Corona, jetzt muss die Tochter auch noch um ihren Kleingarten kämpfen
Als Sabine S. (82) aus Wilmersdorf im Januar an den Folgen ihrer schweren Covid-19-Infektion starb, endete nach 43 Jahren automatisch der Pachtvertrag ihrer Parzelle. Nun droht der Tochter Lara S. (43) auch noch ein weiterer Verlust, ihr Rückzugsort in der Trauer.

Sie erinnert sich noch an den herb-süßlich riechenden Duft der Birnen, die sie jeden Spätherbst zusammen ernteten. Der Baum ist 43 Jahre alt, so alt wie Lara S. selbst. Ihre Mutter Sabine pflanzte ihn 1978 in ihrem Kleingarten nahe dem Rüdesheimer Platz in Wilmersdorf. Die Tochter kommt oft hierher, um den Verlust der Mutter, die Anfang des Jahres an Covid-19 starb, zu betrauern. Doch nun droht Lara S. auch noch, diesen für sie wichtigen Rückzugsort zu verlieren. Schuld daran ist ein Gesetz.
Der Kleingarten ist der Ort ihrer Kindheit
„Es ist der Ort meiner Kindheit und mit dem Tod meiner Mutter noch bedeutender denn je für mich geworden“, sagt Lara S. Die 43-Jährige hat ein schreckliches Drama hinter sich. Die Mutter infizierte sich während einer medizinischen stationären Behandlung in einem Krankenhaus mit Corona. Nur eine Woche später verstarb sie. Nun muss sich ihre Tochter auch noch mit der Kleingarten-Bürokratie herumschlagen, die es ihr offenbar unmöglich macht, die Parzelle ihrer Familie zu übernehmen.

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Im Paragrafen 12 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) Absatz 1 ist geregelt, wenn ein Kleingärtner stirbt, dass dann der Kleingartenpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt, endet. Für Lara S. bedeutet das, dass sie mit dieser gesetzlichen Regelung den Kleingarten ihrer Familie verliert.
Die Mutter starb an den Folgen ihrer schweren Covid-19-Infektion
Für die 43-Jährige ist das besonders bitter, da sie gerade erst die Mutter verloren hat. Sabine S. starb am 7. Januar mit 82 Jahren an den Folgen ihrer Corona-Infektion. „Das Schlimmste daran ist, dass ich mich nicht mehr von ihr verabschieden konnte, weil alles so schnell ging“, sagt Lara S. Wegen der hohen Infektionsgefahr auf der Covid-19-Station hätten ihr die Ärzte dringend davon abgeraten, die Mutter zu besuchen. Ursprünglich war Sabine S. wegen Wasseransammlungen im Körper kurz vor Weihnachten von ihrem Hausarzt in der Klinik eingewiesen worden. Wegen ihres schwachen Herzens arbeitete das Lymphsystem nicht mehr so, wie es hätte arbeiten sollen.
Doch eine Woche nach Weihnachten wurde die ehemalige Leiterin einer Bibliothek positiv auf Covid-19 getestet, nachdem bei einer weiteren Patientin im Nebenzimmer zuvor das Coronavirus nachgewiesen wurde. Anfangs habe die Mutter überhaupt keine Symptome gezeigt, doch dann habe sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert. „Meine Mutter bekam nur noch ganz schlecht Luft“, erinnert sich Lara S. Da ihre Mutter keiner künstlichen Beatmung zugestimmt habe, sei sie kurze Zeit später verstorben.
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Nur zwei Monate nach ihrem Tod erhält die Tochter als Nachlassberechtigte ein Schreiben des Bezirksverbandes der Kleingärtner Berlin Wilmersdorf, der für den Kleingarten der Mutter zuständig ist. Darin heißt es unter anderem: „Wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt worden ist, endete der Unterpachtvertrag Ihrer Mutter Ende Februar 2021 und der sich daraus ergebene vertragsgemäße Ablauf der Abgabe und Neuverpachtung wurde Ihnen ausführlich geschildert.“
Lara S. soll die Schlüssel für die Parzelle abgeben
Zwei weitere Wochen später erhält Lara S. ein zweites Schreiben der Kleingartenkolonie Johannisberg, wo sich die Parzelle ihrer Mutter befindet. In dem Schriftstück wird die Tochter darauf hingewiesen, dass der Pachtvertrag Ende Februar endete und sie soll die „Baulichkeiten“ und Schlüssel abgeben. Lara S. versuchte nach eigenen Angaben mit dem Vorstand ins Gespräch zu kommen, um wenigstens eine „Art Trauerfrist“ zu verhandeln. Bislang vergeblich.
Als der KURIER telefonisch beim Vorstand der Kleingartenkolonie Johannisberg e.V. anfragte, ob es eine Möglichkeit gebe, der trauernden Lara S. zu helfen, teilte eine Mitarbeiterin mit, dass sie die Angelegenheit an den Vorstand weitergebe, aber sich nicht vorstellen könne, dass man sich dazu öffentlich äußern wolle. Eine schriftliche Anfrage des KURIER blieb bis Redaktionsschluss ebenfalls unbeantwortet. Auch auf eine weitere schriftliche Anfrage beim Bezirksverband der Kleingärtner Berlin Wilmersdorf e.V. bekam der KURIER keine Reaktion.

Sie will um den Ort ihrer Kindheit kämpfen
Lara S. will um den Ort ihrer Kindheit kämpfen und hat sich jetzt juristische Hilfe bei einer Anwältin geholt. Bei Sichtung der Unterlagen fiel der Tochter ein alter Pachtvertrag vom 30. September 1978 in die Hände. In dem ist geregelt, dass auch ein erbenberechtigtes Familienmitglied ersten Grades den Garten übernehmen kann, sofern der Vorstand dem zustimmt. Doch der ist nicht mehr gültig, da die Mutter nach dem Tod des Vaters 2013 einen neuen Pachtvertrag unterschrieben hatte. „Vermutlich hätte sie diesen Vertrag damals nicht unterschreiben dürfen“, sagt die Tochter. Auch mehrmalige Versuche ihrerseits in den vergangenen Jahren als weitere Pächterin mit in den Vertrag der Mutter aufgenommen zu werden, seien gescheitert, so berichtet sie.
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Die Tochter hofft sehr, dass es noch eine friedliche Lösung gibt und sie den Kleingarten ihrer Mutter behalten darf. Auch ihrem Hund Miyuki, den die Verstorbene zurückgelassen hat, ist dieser Ort sehr vertraut. „Oft schaut er mich fragend an, wenn wir zusammen auf der grünen Bank im Garten sitzen. Er vermisst sein Frauchen so sehr und versteht nicht, warum es nicht wieder zurückkommt.“