Der Einbruch ins Grüne Gewölbe sorgte für etliche Schlagzeilen und aufgebrachte Gemüter. Jetzt bekommt die Stadt Dresden erste Gerechtigkeit.
Er geht fünf Jahre in den Knast
Rund vier Jahre nach dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden ist die erste Strafe rechtskräftig. Der 24-jährige Abdul-Majed R. habe das Urteil akzeptiert und seine Revision zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Dresdner Landgerichts am Freitag. Das Landgericht hatte den 24-Jährigen im Mai zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Vier weitere Angeklagte im Fall Grünes Gewölbe erhielten ebenfalls mehrjährige Haft- oder Jugendstrafen. Ihre Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Ein weiterer Angeklagter wurde mangels Beweisen freigesprochen. Alle Angeklagten stammen aus dem Berliner Clanmilieu und sind miteinander verwandt.
Zur Erinnerung: Die Täter waren vor vier Jahren durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume des Dresdner Residenzschlosses gelangt, welches das Grüne Gewölbe beherbergt. Dort zertrümmerten sie eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus.
Es fehlen immer noch Schmuckstücke aus dem Grünen Gewölbe
Im Dezember vergangenen Jahres beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute, etliche Teile waren allerdings beschädigt. Nach wie vor fehlen zudem Schmuckstücke. Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte mit der Aussicht auf mildere Strafen zustimmten.