Verwaltungsgericht entscheidet
+++ 2. Update +++ Sperrung der Friedrichstraße ist rechtswidrig+++ Jetzt gibt es Zoff zwischen der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey und Senatorin Bettina Jarasch +++
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts gab dem Eilantrag einer Inhaberin eines in der Friedrichstraße ansässigen Geschäfts statt.

Die Autos dürften bald wieder rollen. Die umstrittene Sperrung der Friedrichstraße im Zentrum Berlins für Autos ist nach einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig. Eine Flaniermeile für Fußgänger sollte ein Stück der berühmten Berliner Friedrichstraße werden. So der Plan der Grünen im Senat. Daher sperrte man Autos aus. Die Geschäfte sind seitdem noch leerer. Nach der Gerichtsentscheidung gibt es aber nun Streit zwischen der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne).
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Seit mehr als zwei Jahren ist ein 500 Meter langes Stück der Friedrichstraße im Zentrum Berlins für Autos gesperrt. Angekündigt war die höchst umstrittene Sperrung von der damaligen Grünen-Verkehrssenatorin ursprünglich nur als Versuchsprojekt für ein halbes Jahr – das dann trotz des heftigen Widerstandes der Ladeninhaber bestehen blieb.
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Nun die Klatsche für die grüne Verkehrsverwaltung. Das zuständige Verwaltungsgericht entscheidet: Die ganze Sperrung war von Anfang an rechtswidrig. Aufgehoben werden muss sie aber erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Und das kann dauern. Eine derartige Straßensperrung durch den Senat sei nur aus Gründen der Sicherheit möglich, diese Voraussetzung läge aber nicht vor, entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Das Gericht gab damit in einer Eilentscheidung der Inhaberin eines Weingeschäfts in der Friedrichstraße recht (VG 11 L 398/22).
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Friedrichstraße: Voraussetzung für Straßensperrung liegen nicht vor
Das Gericht erklärte, die Senatsverkehrsverwaltung habe für ihre Entscheidung die bessere Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße angeführt. Dafür gebe es aber in der Straßenverkehrsordnung keine Rechtsgrundlage. Weiter heißt es in der Begründung für die Eilentscheidung: „Gefordert werde eine das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit, d.h. eine konkrete Gefahr aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse.“ Daran fehlt es hier.
Die Straße könnte innerhalb von 14 Tagen wieder für Autos freigegeben werden
Allerdings dürfen die Autos trotzdem nicht sofort wieder durch die Friedrichstraße fahren, wie es CDU, AfD und Ladeninhaber nach dem Urteil forderten. Zwar forderten die Richter die Verkehrssenatorin auf, die Friedrichstraße innerhalb von zwei Wochen wieder für Autos freizugeben.
Das gilt aber erst, wenn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig ist. Bettina Jarasch (Grüne) kann aber vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) ziehen, um den Beschluss anzufechten. Das werde jetzt geprüft, sagt eine Sprecherin. Der Senat hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch beim OVG einzulegen. Sollte er es nicht tun, wird das Urteil nach weiteren zwei Wochen rechtskräftig. Dann müsste der Senat die Verkehrsschilder abräumen und die Friedrichstraße wieder für Autos freigeben.
Senatorin Jarasch: „Ich bin nicht sicher, ob Franziska Giffey genau verstanden hat, worum's bei diesem Urteil ging“
Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) kündigte am Abend an, sie weiche von ihrem Ziel einer Flaniermeile Friedrichstraße in einer Fußgängerzone nicht ab. Das entsprechende rechtliche Verfahren laufe parallel weiter. Darauf reagierte wiederum die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) mit sehr deutlichen Worten an Jarasch und die Grünen: „Es ist jetzt ein Urteil gefallen, und ich erwarte, dass dieses Urteil zügig umgesetzt wird.“ Spätestens jetzt sei der Zeitpunkt, die Sperrung aufzuheben. Ohne ein Gesamtkonzept für die Straße können man nicht einfach sagen, man lasse das weiterlaufen.
Jarasch widersprach dem ausdrücklich: „Die Friedrichstraße wird Fußgängerzone werden. Und die Charlottenstraße, die Parallelstraße, wird Fahrradstraße“, sagte sie in der RBB-„Abendschau“. Daran ändere sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gar nichts. „Ich bin nicht sicher, ob Franziska Giffey genau verstanden hat, worum's bei diesem Urteil ging“, sagte Jarasch. „Es geht ausschließlich darum, dass Zeit verstrichen ist zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und der endgültigen Teileinziehung, so nennt man die Sperrung für den Autoverkehr.“
Außerdem habe es in den Koalitionsverhandlungen eine Verständigung dazu gegeben, was aus der Friedrichstraße werden solle. „Und dieses Verfahren geht weiter. Es geht ausschließlich um den Weg dahin. Und das weiß auch Frau Giffey.“
Geplant ist weiterhin eine Fußgängerzone
Jarasch hat schon vor einiger Zeit beim Bezirksamt Mitte beantragt, den Status des umstrittenen Straßenstücks als öffentliche Straße grundsätzlich zu ändern. Der Abschnitt wäre dann keine öffentliche Straße mehr, sondern ein Bereich ohne Autoverkehr, also eine Fußgängerzone. Damit wäre auch die aktuelle Klage überholt und es ergäbe sich eine ganz neue Rechtslage. Das Verfahren läuft aber noch.
Der Verkehrsversuch zur „Flaniermeile Friedrichstraße“ begann im August 2020 - gegen den Willen der Ladenbetreiber an der Straße. Auf dem Abschnitt zwischen Französischer und Leipziger Straße, an dem auch das Luxus-Kaufhaus Galeries Lafayette liegt, sind Autos seither tabu.
Ein Aktionsbündnis von verschiedenen Geschäftsleuten forderte eine Aufhebung der Sperrung und beklagte immer wieder, dass Kunden und Einnahmen weniger würden. Der erhoffte Aufschwung für die Einkaufsstraße, die zuvor schon Probleme hatte, blieb aus.
Ist der Fahrradweg das Problem?
Die Senatsverkehrsverwaltung räumte die Schwierigkeiten ein, sah das Problem aber bei dem Fahrradweg in der Mitte des gesperrten Abschnitts. Die Radfahrer würden die flanierenden Fußgänger verscheuchen. Als Konsequenz soll auch der Radweg irgendwann verschwinden. Verkehrssenatorin Jarasch kündigte im Frühjahr zudem Pläne an, nach denen der gesamte Bereich bis zum Gendarmenmarkt umgestaltet werden und eine Art große Fußgängergängerzone werden solle.
Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (SPD) mahnte, die Geschäfte in der Friedrichstraße hätten seit Jahren Probleme wegen Baustellen und Sperrungen, der Corona-Pandemie und nun auch noch der Energiekrise. „Bei zukünftigen Konzepten ist es umso wichtiger, die Gewerbebetreibenden gut einzubinden und ihre Lage und Bedarfe fest im Blick zu haben.“ Und die Industrie- und Handelskammer (IHK) meinte, zur ehrlichen Analyse des Versuchs gehöre, dass man ihn „ohne zufriedenstellendes Ergebnis“ nicht fortführen sollte.
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Laut Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“ ging die Zahl der Besucher seit Start des Projekts zurück – was allerdings auch an der Corona-Pandemie liegen könnte.
Unterm Strich hat die Flaniermeile #Friedrichstraße der Mobilitätswende wohl geschadet. Wie viele Fahrradwege hätte man mit dem versenkten Geld einrichten können, wie viele Zebrastreifen schaffen und Bäume pflanzen können + Verwaltungskapazität gebunden. https://t.co/VZqdiMTrBO
— Max Landero (@MaxLandero) October 25, 2022
Als Reaktion auf die Eilentscheidung twitterte der SPD-Abgeordnete Max Landero aus Mitte: „Unterm Strich hat die Flaniermeile Friedrichstraße der Mobilitätswende wohl geschadet. Wie viele Fahrradwege hätte man mit dem versenkten Geld einrichten können, wie viele Zebrastreifen schaffen und Bäume pflanzen können + Verwaltungskapazität gebunden.“ Und der CDU-Abgeordnete Christian Gräff schreibt: „Ich gehe davon aus, dass der Senat den Gewerbetreibenden in der Friedrichstraße Entschädigung für die Umsatzausfälle der rechtswidrigen Anordnung für die Sperrung zahlt?“