Ehefrau „heimtückisch“ in Berlin ermordet: Darum kommt Bernd R. (83) trotzdem nicht in den Knast
Mit dem Hammer schlug er dreimal auf seine schlafende Ehefrau ein – mit der er seit dem 16. Lebensjahr zusammen war.

Ungewöhnlicher Mordprozess in Berlin: Bernd R. (83) habe einen heimtückischen Mord an seiner Ehefrau begangen, so der Richter am Berliner Landgericht. Die Tat: Der unbescholtene frühere Kfz-Meister und Diplom-Ingenieur hatte am 20. Oktober 2022 einen Hammer genommen, damit dreimal heftig auf den Kopf seiner Frau Margit eingeschlagen, mit der er seit dem 16. Lebensjahr zusammen war. Sie starb an einer massiven Schädelzertrümmerung und Hirnzerreißung.
Er selbst habe nie ein Verlangen gehabt, jemanden zu töten, so der Beschuldigte vor Gericht: „Ich bin im Grunde genommen ein ganz friedlicher Bürger“, so Bernd R. Mit seiner Frau hat er eine gemeinsame erwachsene Tochter.
Ehefrau ermordet: Für die Tat könne er nicht bestraft werden, so die Richter
Für seine Tat könne er nicht bestraft werden, so das überraschende Urteil: Denn Bernd R. war zum Tatzeitpunkt nicht steuerungsfähig. Grund ist eine schwere seelische Beeinträchtigung, heißt es über Bernd R.: Der Senior ist dement.
Seine Alzheimer-Erkrankung, die vor einiger Zeit diagnostiziert wurde, geht mit einer Wesensveränderung einher. Bernd R. ist sehr vergesslich, hat zunehmende Probleme, sich zu orientieren. Daher, so das Urteil, habe er das Unrecht seiner Tat nicht einsehen können.
Obwohl er einen Mord aus niederen Motiven heraus begangen hat, ist er schuldunfähig. Statt in den Knast geht es für den 83-Jährigen nun ins Pflegeheim.