Gegen 60.000 Euro

Drei Tote bei Arbeitsunfall: Verfahren gegen Berliner Geschäftsführer eingestellt

2019 war eine Arbeitsgondel bei Wartungsarbeiten in Hessen an einem Sendemast aus 80 Metern Höhe abgestürzt, drei Monteure starben.

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Der  Unglücksort auf dem Hohen Meißner war nach dem tödlichen Absturz abgesperrt worden.
Der Unglücksort auf dem Hohen Meißner war nach dem tödlichen Absturz abgesperrt worden.Uwe Zucchi/dpa

Im Prozess um den Absturz einer Wartungsgondel, bei dem drei Mitarbeiter einer Berliner Firma gestorben waren, ist das Verfahren gegen den Geschäftsführer (48) des Betriebes am Montag gegen eine Geldauflage von 60.000 Euro eingestellt worden. Ein mit Wartungsarbeiten betrauter Elektriker (63) wurde vom Amtsgericht Eschwege freigesprochen. Beide Männer hatten sich wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verantworten müssen.

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Dem  Geschäftsführer war vorgeworfen worden, für den Absturz mitverantwortlich zu sein. Die bei der Wartung eines Sendemasts in Nordhessen verwendete mobile Seilbahn habe nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen. Sie hätte für den Transport von Personen in großer Höhe nicht verwendet werden dürfen – der höchste der drei Masten des Hessischen Rundfunks auf dem Hohen Meißner, an dem gearbeitet wurde, misst 220 Meter.

Staatsamwaltschaft tadelt gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Seilwinden seien allerdings sehr lückenhaft und auch für den Angeklagten schwer zu durchdringen, führte die Staatsanwaltschaft am Montag aus.

Der Geschäftsführer sei davon ausgegangen, die Winde für die Personenbeförderung verwenden zu dürfen. Das Gericht folgte daraufhin dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldauflage von jeweils 20.000 Euro pro Nebenkläger, Angehörige der Opfer, einzustellen.

Freispruch für Elektriker

Dem mitangeklagten Elektriker aus Brandenburg war vorgeworfen worden, bei Wartungsarbeiten an der Seilwinde im Februar 2019 versehentlich eine Hülse nicht ordnungsgemäß eingesetzt zu haben. Dieser Vorwurf habe sich im Verfahren nicht bestätigt, es blieben gravierende Zweifel, begründete die Vorsitzende Richterin den Freispruch. 

Die Gondel war im September 2019 bei Wartungsarbeiten an dem Sendemast abgestürzt. Die drei Insassen waren damals laut Staatsanwaltschaft etwa 80 Meter in die Tiefe gestürzt, als sie mit einem Transportkorb an einer Stahlwinde an dem Mast nach oben befördert werden sollten.

Opfer waren 50, 46 und 27 Jahre alt

Die drei Toten, die eine neue Antenne montieren sollten, waren 50, 46 und 27 Jahre alt. Sie stammten aus Neureichenau (Bayern), Karlsruhe (Baden-Württemberg) und Dülmen (Nordrhein-Westfalen).

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.