Dieser Hauptkommissar bekam zu Unrecht Corona-Hilfe. Jetzt kassierte er vom Richter die Quittung
Er beantragte 5000 Euro Corona-Soforthilfe. Und versicherte, dass er seine selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausübe.

Ein Hauptkommissar beantragte Corona-Soforthilfe und bekam 5000 Euro. Nun wurde er vom Richter verdonnert – nicht nur zur Rückzahlung.
Boris K. (43) vor Gericht. 22 Jahre im Polizeidienst – ohne Fehl und Tadel. Dennoch wollte er sich ein zweites Standbein aufbauen – als Finanz- und Versicherungsdienstleister. K.: „Mein Job hat nicht darunter gelitten, auch viele Überstunden hatten sich angesammelt.“
Sein Dienstherr genehmigte ihm eine Nebentätigkeit – acht Stunden die Woche mit insgesamt 450 Euro Einkommen. Damit wollte der Beamte seine monatlichen Bezüge von rund 3500 Euro aufstocken – „ich wollte eine Familie gründen“.
Dann die Corona-Pandemie, Lockdown – Stillstand. Hilfe sollte schnell und unbürokratisch erfolgen. Geld für Selbstständige, Kleinstunternehmer und Gewerbetreibende. Für Menschen, deren Existenz durch Corona-Maßnahmen plötzlich bedroht war.
Hauptkommissar hatte 5000 Euro Corona-Soforthilfe beantragt
Der Hauptkommissar, der nebenbei gern Versicherungen vermittelte, klickte sich zum Antragsformular. Am 6. April 2020, um 10.21 Uhr war er an der Reihe, beantragte 5000 Euro Corona-Soforthilfe. Und versicherte, dass er seine selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausübe. Einen Tag später war der Zuschuss auf dem Konto.
Der Ärger dann etwa ein Jahr später: Im Juni 2021 wurde K. wegen Verdachts auf Betrug vom Dienst suspendiert – bei deutlich gekürzten Bezügen. Seine Anwältin verlangte nun Freispruch: „Er ist von einem Haupterwerb ausgegangen.“ Weil er mehr als 15 Stunden in der Woche für sein zweites Standbein schuftete, viel Geld für Fortbildung und Werbung investierte.
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Der Richter dagegen sprach von Sozialschädlichkeit, eine Notlage habe nicht vorgelegen: „Abzugreifen, wo der Staat schnell Geld zur Verfügung stellt, damit Bedürftige nicht im Regen stehen.“ Urteil: 4500 Euro Strafe wegen Computerbetrugs und Einziehung der 5000 Euro. K. kann in Berufung gehen.