Aleksandar F. stand am Dienstag vor Gericht. Innere Stimmen sollen ihn zu der Tat getrieben haben.
Aleksandar F. stand am Dienstag vor Gericht. Innere Stimmen sollen ihn zu der Tat getrieben haben. Pressefoto Wagner

Der Sohn prügelte die eigene Mutter (56) zu Tode und stand dann teilnahmslos neben der Leiche. Völlig emotionslos wirkte Aleksandar F. (27) auch im Prozess wegen Totschlags.

Kein Zittern in der Stimme, keine Träne, ruhiger Blick. Dabei erklärt er: „Ich hatte ein gutes Verhältnis zur Mutter, sie fragte immer nach.“ Sie kümmerte sich um den psychisch kranken Sohn. Bis er ausrastete. Er glaubte wohl, sein Penis wäre geschrumpft.

Das Familiendrama in der Wohnung der Mutter in Lichtenberg. Am Morgen des 7. August 2021 griff der Sohn die Mutter an. Erste Schläge in ihrem Schlafzimmer. Sie wehrte sich anfangs noch. Er griff laut Anklage zu einer Tasse und anderen Gegenständen, drosch zu. Der Sohn in einer akuten Psychose, unbarmherzig und tödlich in einem Wahn. Die sterbende Mutter soll er zur Wohnungstür gezogen haben.

Ein Zeuge: Der Täter wirkte, „als wenn ihn das nichts angeht“

Ein Rentner (65), der an jenem Morgen gerade Zeitungen austrug: „Die Frau lag halb im Treppenhaus, halb in der Wohnung, alles voller Blut.“ Er rief in Richtung Wohnung – „kam ein junger Mann, guckte mich an und ging wieder weg“.

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Der Richter: „Wie wirkte der Mann?“ Der Zeuge: „Als wenn ihn das nichts angeht, als wenn er das nicht sieht – teilnahmslos.“ Aus der Wohnung habe man Musik hören können – „nichts Wildes, aber laut“. Eine alarmierte Notärztin konnte nichts mehr für die Frau tun.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft geht weiter Gefahr von dem Berliner aus

Sohn Aleksandar: „Ich habe damals Stimmen gehört.“ Nach den Schlägen hätten ihm die inneren Stimmen befohlen: „Ziehe sie in den Hausflur.“ Heute glaube er den Stimmen nicht mehr, nehme Medikamente. Sein Wunsch für die Zukunft: „Eine Familie gründen.“

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Nach der Tat wurde er vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft geht weiter Gefahr von F. aus. Die Behörde strebt seine dauerhafte Unterbringung in der Gerichts-Psychiatrie an. Fortsetzung: 11. Februar.