Ein Suchplakat: Rebecca Reusch verschwand am 18. Februar 2019
Ein Suchplakat: Rebecca Reusch verschwand am 18. Februar 2019 Foto: Eric Richard

Rebecca Reusch aus Britz ist seit knapp zwei Jahren verschwunden. Am 18. Februar 2019 wurde das 15-jährige Mädchen das letzte Mal gesehen. Seither gilt sie als vermisst, die Polizei geht von Mord aus. Der wohl prominenteste Berliner Vermisstenfall. Aber leider kein Einzelfall: Immer wieder muss die Polizei Fahndungsaufrufe veröffentlichen. 

Die Senatsinnenverwaltung hat in der Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe neue Erkenntnisse zu den Vermissten   genannt. Darunter sind laut offiziellen Angaben „zum Zeitpunkt des Verschwindens drei Heranwachsende, 79 Jugendliche und 37 Kinder“. Die hier aufgezählten vermissten Jugendlichen sind den Angaben zufolge in 32 Fällen männlich und in 47 Fällen weiblich. Von den vermissten Kindern sind 13 männlichen und 24 weiblichen Geschlechts.

Erschreckend: Von einem Jugendlichen fehlt bereits seit 2002 jede Spur, 47 sind seit 2020 vermisst. Und das neue Jahr ist gerade mal gut drei Wochen alt –  und bereits jetzt wurden 19 Jugendliche als vermisst gemeldet.     

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Traurige Schicksale verbergen sich auch hinter den gemeldeten Zahlen für Kinder. Zwei werden bereits seit 1994 vermisst, 17 seit dem letzten Jahr. Fünf Kinder sind bereits in diesem Januar verschwunden.   

Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen tauchen zum Glück wieder auf. So wurden allein im Dezember letzten Jahres 214 15- bis 16-Jährige und 128 13- bis 14-Jährige als vermisst gemeldet. Wie man an den absoluten Zahlen für 2020 sieht, waren die meisten Ausreißer kurz darauf wieder da.  

Grundlage der veröffentlichten Daten sind nach Angaben der Senatsinnenverwaltung Abfragen im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks) vom 6. Januar 2021. Insgesamt gelten demnach derzeit 300 Personen als vermisst. 

Bei den in der Antwort auf die Anfrage mitgeteilten Zahlen handelt sich laut Senatsinnenverwaltung um „Daten, die den tagesaktuellen Stand der erfassten Vorgänge abbilden. Sie unterliegen einem ständigen Wandel, da Vermisste aufgefunden und wieder andere Personen vermisst gemeldet werden“. Zudem sei hierbei zu berücksichtigen, dass nicht alle Vermisstenvorgänge „zwangsläufig abgeschlossen wurden, obwohl die vermisste Person wieder zurückgekehrt ist oder gefunden werden konnte“.

Das liegt nach Senatsangaben unter anderem daran, dass die Betroffenen und/oder Angehörigen „der Polizei Berlin nicht immer einen entsprechenden Rücklauf geben“. Ein weiterer Grund dafür ist, dass „Vorgänge aus organisatorischen und/oder ermittlungstaktischen Gründen ausnahmsweise noch nicht abgeschlossen wurden“. In letzteren Fällen werden die entsprechenden Personenfahndungen nach offiziellen Angaben aber „grundsätzlich unverzüglich gelöscht“.

Bei der Suche nach vermissten Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen kommt es Angaben der Senatsinnenverwaltung je nach Fallentscheidung auch zu Öffentlichkeitsfahndungen. Grundsätzlich gilt die Fahndung nach vermissten Personen in der Öffentlichkeit aber „als letztes Mittel der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten“. Da es sich um „einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der vermissten Person handelt, sind erst alle anderen Möglichkeiten zur Ermittlung des Aufenthaltes auszuschöpfen“.

Neben weiteren Ermittlungsmaßnahmen wird die Zweckmäßigkeit der Öffentlichkeitsfahndung in jedem Einzelfall geprüft. Ob eine Öffentlichkeitsfahndung im „konkreten Einzelfall zweckdienlich ist, wird insbesondere von der Gefährdungslage und den Erfolgsaussichten einer Öffentlichkeitsfahndung bestimmt, wobei auch die jeweiligen Schutz- und Persönlichkeitsrechte der vermissten Person berücksichtigt werden“. Die Öffentlichkeitsfahndung wird zudem „grundsätzlich nur nach Zustimmung der Angehörigen der vermissten Person eingeleitet“. Einen festgelegten Zeitpunkt für das Einleiten einer Öffentlichkeitsfahndung gibt es nicht.

Wenn es zu einer Öffentlichkeitsfahndung kommt, wird von der sachbearbeitenden Dienststelle eine Pressemeldung an die Pressestelle der Polizei Berlin geleitet. „Von dort erfolgt das Angebot an die Medien“, so die Senatsinnenverwaltung. Zudem erfolgt „seitens der zentralen Redaktions- und Koordinierungsstelle Onlinemedien (Onlineredaktion) eine Einstellung der Fahndung auf der Internetseite der Polizei Berlin“.

Parallel dazu wird eine identische Meldung über das digitale Angebot „Berliner Fenster“ in den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) veröffentlicht. Erfahrungen haben nach Angaben der Behörden gezeigt, dass in „Vermisstenfällen der Mitwirkungswille der Bevölkerung grundsätzlich sehr ausgeprägt“ ist.

Der Abgeordnete Marcel Luthe, der die Anfrage zu den aktuellen Zahlen gestellt hat, sagte der Berliner KURIER dazu am Freitag: „Jedes vermisste Kind hat eine eigene Geschichte, aber gerade in den letzten Monaten nehmen häusliche Gewalt, Stress und Mobbing gerade bei Kindern offensichtlich weiter zu.“ Der Abgeordnete fordert: „Wir müssen die Schwächsten in unserer Gesellschaft besser schützen, die ihr Leben noch vor sich haben.“