Peter-Michael Distel
Geschacher mit Honeckers Erbe: „Die Orden gehören ins Museum“
Der letzte DDR-Innenminister zum Rechtstreit um Honis Glitzererbe: Damit darf nicht gehandelt werden, sagt Peter-Michael Distel dem KURIER.

Die DDR gibt es nicht mehr. Doch Sammler machen seit 30 Jahren gute Geschäfte mit Orden und Geschenken, die einst Erich Honecker und andere Funktionäre erhielten. Bisher lief alles bestens. Nun reicht es dem Bund, er ging gegen ein Auktionshaus vor, um den Handel mit dem Erbe der DDR-Größen zu verhindern (KURIER berichtete). Zu recht, meint Anwalt Peter-Michael Diestel (68), letzter DDR-Innenminister: „Die Orden gehören ins Museum und nicht in den Handel.“
Ob Karl-Marx-Orden oder „Held der DDR“: „Die Auszeichnungen, die Honecker oder andere erhielten, sind Bestandteil der deutsch-deutschen Geschichte“, sagt Diestel dem KURIER. In der aktuellen Auseinandersetzung mit einem Auktionshaus in Baden-Württemberg würde es der letzte DDR-Innenminister für richtig halten, „wenn die Bundesregierung die Orden für Ausstellungen in Museen zur Verfügung stellt“.
Doch wie sieht die Rechtslage aus? Als der Bund vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung gegen das Auktionshaus in Süddeutschland vor dem Landgericht Stuttgart erstritt, begründete das Finanzministerium den Schritt so: Die dort angebotenen Honecker-Orden und Präsente würden der Bundesrepublik Deutschland gehören.
Meistgelesen
Jahrzehnte im Schrank
Wahnsinnspreis bei „Bares für Rares“: Irrer Münzschatz in Schalenform
Blick in die Sterne
Tageshoroskop für Mittwoch, 20. September 2023 – für alle Sternzeichen
Folge am Mittwoch
Serientod bei GZSZ? Zoe schießt während der Geiselnahme auf SIE
Blick in die Sterne
Altmodische Sternzeichen laut Horoskop – ist Ihres dabei?
Stromfresser oder nicht?
Wie teuer ist es wirklich, wenn das Ladekabel in der Steckdose bleibt?

Bei Orden, die Honecker und Co. erhielten, sei dies auch der Fall, so Diestel, der sich 1990 als letzter DDR-Innenminister auch mit solchen Angelegenheiten befasste. „Ab Karl-Marx-Orden aufwärts mussten diese beim Ableben der Ausgezeichneten von den Hinterbliebenen an die DDR zurückgegeben werden“, sagt er. „So war es rechtlich geregelt.“ Damit sei die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger der DDR auch Eigentümer der Orden.
Schon wegen des Materialwertes war dem DDR-Staat die Rückgabe wichtig. Allein der Orden „Held der DDR“ besteht aus 900er Gold und hat acht Brillanten. Honecker bekam ihn 1982 und 1987. Auch wenn einer von ihnen bei der unter Vorbehalt stattgefundenen Versteigerung am Wochenende 44.000 Euro eingebracht haben soll: Er und die anderen Orden aus dem Honecker-Besitz darf das Auktionshaus derzeit auf Grund der einstweiligen Verfügung nicht herausrücken. Falls doch, droht eine Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Haft.
Gleiches gilt für Staatsgeschenke wie dem Säbel, den Honecker in den 80er-Jahren vom irakischen Diktator Saddam Hussein bekam, und der ebenfalls unter Vorbehalt für 10.000 Euro versteigert worden sein soll. Auch dieser gehöre eigentlich ins Museum. Doch bei DDR-Staatsgeschenken ist die Rechtslage kompliziert, so Diestel.

Honecker oder Mielke erhielten von anderen Staatsoberhäuptern oft Waffen. Bis zu 130 waren es, sagt Diestel. Zu denen gehörte auch der Säbel. „Aber anders als in der Bundesrepublik durften Staatsgeschenke in der DDR laut Zivilgesetzbuch im Besitz der beschenkten Person bleiben.“ Ob der Eigentumsanspruch des Bundes auch für DDR-Staatsgeschenke rechtmäßig ist, seit daher fraglich. „Möglicherweise ist er verjährt“, sagt Diestel. „Das alles müssen die Gerichte klären.“