Ab Sonntag in Bussen, Bahnen und in Supermärkten
Verschärfte Maskenpflicht kommt: Polizei verstärkt Kontrollen
Ab Sonntag müssen die Berliner in den Öffis und in Geschäften FFP2- oder OP-Masken tragen. In der ersten Woche soll es eine Kulanzfrist geben.

Bund und Länder haben neue Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört auch die verschärfte Maskenpflicht, die laut Senat ab Sonntag in der Hauptstadt gilt. Sie sieht vor, dass Berliner zunächst bis zum 14. Februar einen medizinischen Mund- und Nasenschutz im öffentlichen Nahverkehr und in den Geschäften tragen müssen.
Konkret sind damit FFP2- und OP-Masken gemeint. Das Benutzen der Alltagsmasken aus Stoff ist untersagt. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) kündigte bereits Kontrollen an. „Zusätzliches Personal“ wolle man einsetzen, sagt er. Doch wer wird in den Bahnen und Supermärkten kontrollieren, ob die Berliner dort auch die vorgeschriebenen richtigen Masken tragen?
Wie bei den bisherigen Lockdown-Maßnahmen sind in erster Linie die Ordnungsämter in den Bezirken für die Kontrollen zuständig. Doch wie schon die Praxis in der Vergangenheit zeigte, sind die Behörden mangels Personal bei der Durchführung der Maßnahmen auf die Amtshilfe der Polizei angewiesen. Darauf sei man vorbereitet, erklärt eine Polizeisprecherin. „Im Schnitt sind über 200 Polizeibeamte täglich mehr im Einsatz.“
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Demnach wolle man an Werktagen bei der Durchsetzung aller gültigen Infektionsbestimmungen, zu denen neben der Maskenpflicht auch die Einhaltung von Kontaktbeschränkungen zählt, zwischen 8 bis 15 Uhr die normalen Streifen durch etwa 80 zusätzliche Beamte verstärken. Danach wären bis 23 Uhr etwa 160 zusätzliche Beamte im Einsatz. An Sonntagen würde die Zahl der Polizisten geringer sein, wenn Geschäfte geschlossen haben und weniger Berliner mit Bus und Bahn fahren.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht könnten wie bisher Geldbußen zwischen 50 und 500 Euro drohen. Man wolle aber bei den Kontrollen mit dem nötigen Augenmaß vorgehen, es zunächst bei Belehrungen belassen, sollte jemand die falsche Maske tragen, so die Sprecherin.
Das gilt auch bei Kontrollen in Bussen, Straßen- und U-Bahnen, die die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit eigenem Personal durchführen. „Es wird in der ersten Woche eine Kulanzfrist geben“, sagt Sprecherin Petra Nelken. Mit Problemen rechne man bei der BVG nicht. „Bisher hat sich die Mehrheit auch an die alte Maskenpflicht gehalten“, so Nelken.

Bis zu 250 Kontrolleure der BVG werden in den Bahnhöfen und Zügen im Einsatz sein. Bei den Kontrollen gilt: „Fahrgäste müssen erkennbar eine FFP2- oder eine OP-Maske tragen“, sagt die BVG-Sprecherin.
Auf die klein gedruckten Angaben des medizinischen Mund- und Nasenschutzes werde man aber nicht genau schauen können, um festzustellen, ob die Maske den vorgeschriebenen Parametern entspricht. „Schließlich müssen auch bei den Kontrollen die Abstandsregel eingehalten werden“, sagt Nelken. „Eins ist aber sicher: Fahrgäste kommen nun nicht mehr damit durch, wenn sie ihren Schal über Nase und Mund ziehen und dies, wie bisher geschehen, als Maske verkauften.“
Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält und von einem BVG-Kontrolleur erwischt wird, muss mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zu Streitfällen und es wird die Polizei gerufen, drohen Maskenmuffel zusätzliche Geldbußen nach der Landesverordnung, die bis zu 500 Euro hoch sein können.
Eine Kulanzfrist von einer Woche soll es auch bei der S-Bahn und im Regionalverkehr der Deutschen Bahn AG geben. Gemeinsame Kontrollen mit der Polizei werde es vor allem an Verkehrsknotenpunkte wie dem Hauptbahnhof oder den Bahnhöfen Spandau und Südkreuz geben.
„Wichtig ist es, dass jeder Fahrgast daran denkt, dass er auch im Bahnhofsbereich, etwa in den Bahnhofsvorhallen, bereits die vorgeschriebene Maske und keine aus Stoff trägt“, sagt Joachim Radünz, Sprecher des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB). Mit Umstellungsschwierigkeiten rechne der Verband nicht. „Aktuelle Beobachtungen haben gezeigt, dass etwa 60 bis 70 Prozent der Fahrgäste schon jetzt FFP2- oder OP-Masken tragen“, sagt der Sprecher.
In den Geschäften des Berliner Einzelhandels werden die Inhaber für die Einhaltung der neuen Maskenpflicht sorgen. Der Rewe-Konzern etwa, der über 450 Supermärkte in Berlin und Brandenburg führt, will zunächst durch Mitarbeiter oder durch das Security-Personal die Kunden auf die geltenden Vorschriften hinweisen, sofern dies nötig ist, so Konzern-Sprecherin Kristina Schütz. „Bei etwaigen Zuwiderhandlungen kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden“, sagt sie. Im Klartext bedeutet dies, dass Kunden, die keine FFP2- oder OP-Maske tragen, den Markt verlassen müssen.