Experten von Charité und Vivantes wurden gehört

Keine Ausweitung der Maskenpflicht in Berlin: Gesundheitssenatorin kann sich nicht durchsetzen

Auch Brandenburg verlängert die geltenden Corona-Regeln

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In Berliner U-Bahnen gilt die Maskenpflicht.
In Berliner U-Bahnen gilt die Maskenpflicht.Markus Wächter

Die Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (56, Grüne) hatte für die Senatssitzung am Dienstag extra ihren Urlaub unterbrochen – „aufgrund der Wichtigkeit des Themas“. Es ging um die Ausweitung der Maskenpflicht in Berlin. Doch im Senat zog sie mit ihrem Vorschlag den Kürzeren. 

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Die Maskenpflicht in Berlin wird vorerst nicht ausgeweitet. Darauf verständigte sich der Senat am Dienstag nach erneuter Beratung und einer Expertenanhörung (Charité, Vivantes) zur Entwicklung der Corona-Pandemie, wie die Senatskanzlei mitteilt. Stattdessen appellierte der Senat an alle Berliner, in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Die Infektionsschutzverordnung wird bis zum 24. November verlängert

Im Vorfeld der Senatssitzung hatte sich Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) für eine Ausweitung der Maskenpflicht ausgesprochen. Für Berlin gilt bislang (und auch weiterhin) die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Gote wollte dies auch für Innenräume in Geschäften, Museen, Universitäten und Bibliotheken vorschreiben. „Berlin kann und sollte hier als Bundesland mit der höchsten Bevölkerungsdichte Vorbild sein.“ Mit Masken mache man es dem Virus deutlicher schwerer. „Es ist ein relativ mildes Mittel und die Menschen tragen das mit“, sagte Gote dem Tagesspiegel.

Schon vor einer Woche hatte sich der rot-grün-rote Senat nicht auf eine Verschärfung der Regeln verständigt, obwohl die grüne Gesundheitssenatorin Ulrike Gote eine entsprechende Vorlage eingebracht hatte. Die bis Ende der Woche geltende Infektionsschutzverordnung, die etwa die schon seit langem bestehende Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt, wird auf Beschluss des Senats um den Appell zum freiwilligen Tragen einer Maske ergänzt und bis zum 24. November verlängert.

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Zwischen Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne, links) und der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) gibt es Streit über die Maskenpflicht.
Zwischen Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne, links) und der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) gibt es Streit über die Maskenpflicht.dpa/Soeder

Die Regierende Bürgermeisterin und SPD-Landeschefin Franziska Giffey hat schon am Montag ihre skeptische Einschätzung wiederholt. Sie will außerdem keinen Alleingang bei dem Thema – in anderen Bundesländern hält sich die Begeisterung für eine Verschärfung der Maskenpflicht in Grenzen. 

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Auch die Brandenburger können vorerst weiter ohne Corona-Maske einkaufen oder zu Behörden gehen. Das Kabinett verlängerte die geltende Verordnung zum Schutz vor dem Virus am Dienstag um vier Wochen bis zum 24. November, wie das Gesundheitsministerium in Potsdam mitteilt.

Maskenschutz: Auch in Brandenburg ändert sich nichts

Damit müssen Fahrgäste öffentlicher Busse und Bahnen des Nahverkehrs sowie Besucher von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose FFP2-Maske tragen. Der Bund schreibt sie auch für Fahrgäste im öffentlichen Fernverkehr und Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen vor. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) appellierte an alle, auch im Supermarkt und in Behörden Maske zu tragen – freiwillig.

Im rot-schwarz-grünen Brandenburger Kabinett fand die Gesundheitsministerin mit ihrer Forderung nach einer Ausweitung der Maskenpflicht auf Geschäfte und Behörden keine Mehrheit. Damit sind schärfere Corona-Regeln aber nicht vom Tisch, wie sie deutlich macht. „Das Kabinett hat sich darauf verständigt, dass bei Erreichen von Alarmwerten zur stationären Versorgung über weitere Schutzmaßnahmen beraten werden muss“, sagt Nonnemacher. „Dieser Fall kann durch die dynamische Entwicklung der Belastung des Gesundheitssystems und der Fallzahlen schnell eintreten.“