Gabrielle Lebreton mit Unterstützern vor dem Rathaus Köpenick.
Gabrielle Lebreton mit Unterstützern vor dem Rathaus Köpenick. Gerd Engelsmann

Es war ein Aufreger des vergangenen Sommers. Gabrielle Lebreton erhielt im Plänterwald einen rüden Platzverweis, weil sie mit nackter Brust am Wasserspielplatz Plansche mit ihrem Sohn auf der Wiese lag. Nun beschäftigt der Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz die Justiz.

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Am 14. September plant das Landgericht Berlin eine mündliche Verhandlung zu dem Fall, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Die betroffene Frau verlangt mit der Zivilklage eine angemessene Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin. Ihr Fall ist die wohl bislang prominenteste Beschwerde, die sich auf das Gesetz stützt, das es seit nun gut zwei Jahren gibt.

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Oben ohne für alle: Gabrielle Lebreton klagt wegen Diskriminierung

Berlin hat damit Neuland betreten, andere Länder wollen nachziehen. Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. Bei der zuständigen Ombudsstelle sind nach eigenen Angaben bislang rund 1000 Beschwerden eingegangen, als berechtigt nach dem LADG eingestuft wurden 700 Fälle.

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Dazu gehört der „Oben ohne“-Fall. Gabrielle Lebreton besuchte am 20. Juni 2021 mit ihrem Sohn und einem Bekannten und dessen kleiner Tochter die Plansche. Als sich die Mutter ihr T-Shirt auszog und sich nur mit einer Badehose bekleidet auf der Wiese sonnte, gab es Beschwerden. Der Sicherheitsdienst kam daraufhin, bat die Frau, sich einen BH anzuziehen.

Nach dem „Oben ohne“-Streit vom Treptower Park gab es eine Demo am Mariannenplatz, die gleiches Recht für alle forderte.
Nach dem „Oben ohne“-Streit vom Treptower Park gab es eine Demo am Mariannenplatz, die gleiches Recht für alle forderte. Markus Wächter

Als Lebreton erklärte, sie mache kein FKK und sie könne sich auch wie die Männer auf dem Gelände mit freiem Oberkörper bewegen, kam es zu einem verbalen Schlagabtausch. „Wo bleibt da die Gleichberechtigung?“, fragte sie. Am Ende kamen zwei Polizisten, leisteten dem Sicherheitsdienst Amtshilfe und erteilten Lebreton einen Platzverweis.

Seit kurzem ist an der Plansche im Plänterwald oben ohne für alle erlaubt

Gabrielle Lebreton fühlte sich diskriminiert, legte Klage nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz ein. Eine Entscheidung steht noch aus. Aber an der Plansche gilt zwischen gleiches Recht für alle.

Seit kurzem ist dort erlaubt, oben ohne zu planschen. Die Bekleidungsregeln sind entsprechend geändert worden. „Der Aufenthalt im Planschbecken ist ausschließlich in handelsüblicher Badebekleidung erlaubt. Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Das gilt für alle Geschlechter“, heißt es neuerdings auf der Seite des Bezirksamts.

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Das hatte auch die Linke-Fraktion in ihrem Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung gefordert. Es sei diskriminierend, von einer Personengruppe die Bedeckung der Brust zu verlangen, von einer anderen aber nicht.