Der Nächste, bitte: Noch ein Einspruch gegen Berliner Wahlergebnis
Stellvertretende Landeswahlleiterin erkennt Ergebnisse von zwei Wahlkreisen für die Abgeordnetenhauswahl nicht an.

Jetzt hat auch noch die stellvertretende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die Berliner Chaos-Wahl vom 26. September eingelegt. Sie beantragte, die Abgeordnetenhauswahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären, da sich hier Wahlfehler „mandatsrelevant“ ausgewirkt haben könnten, also ein anderer Kandidat gewonnen hat als bislang angenommen.
Im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden 10 falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben. Der Stimmenabstand zwischen dem nach einer Nachzählung siegreichen Grünen Alexander Kaas Elias und der zunächst vorne liegenden Franziska Becker (SPD) beträgt aber nur 19 Stimmen.

Im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf wurden in vier Wahllokalen zeitweilig insgesamt 509 Erststimmen-Zettel für die Abgeordnetenhauswahl nicht ausgegeben, obwohl sie vorhanden waren. Der Stimmenabstand zwischen Gunnar Lindemann (AfD) und dem unterlegenen Gordon Lemm (SPD, jetzt Bürgermeister des Bezirks) beträgt lediglich 70 Stimmen.

Auch der Innensenator hat Einspruch eingelegt
Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte ebenfalls bereits Einspruch beim Verfassungsgerichtshof angekündigt und jetzt eingelegt: Ihm geht es neben den beiden genannten Wahlkreisen um den Wahlkreis Pankow 3, den die Grüne Oda Hassepaß mit 23,8 Prozent der Erststimmen dem Kultursenator Klaus Lederer (Linke) abgenommen hatte - mit einem Vorsprung von 0,1 Prozentpunkten (24 Stimmen).

Auch die Bundestagswahl in Berlin könnte in Teilen wiederholt werden. Bundeswahlleiter Georg Thiel hatte Einspruch gegen bestimmte Ergebnisse der Abstimmung in der Hauptstadt eingelegt. „Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt“, erklärte er. Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, „dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte“.
Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen, langen Schlangen und Abstimmungen nach 18 Uhr gegeben, als schon die ersten Prognosen vorlagen. Viele Menschen hätten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen können, erklärte der Bundeswahlleiter.
Drei Wahlen, ein Volksentscheid, und dann noch Marathon
In Berlin hatten die Bürger nicht nur den Bundestag und das Abgeordnetenhaus, sondern auch die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Hinzu kam die Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Parallel dazu fand der Marathon mit vielen Straßensperrungen statt.
Der Einspruch bei der Bundestagswahl bezieht sich auf die Wahlkreise 75 (Mitte), 76 (Pankow), 77 (Reinickendorf), 79 (Steglitz-Zehlendorf), 80 (Charlottenburg-Wilmersdorf) und 83 (Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost), also auf die Hälfte der zwölf Berliner Bundestagswahlkreise.
Bundeswahlleiter Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle bei der Bundestagswahl einen Bericht der Berliner Landeswahlleitung angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.
Ob es wegen der Pannen zu einer Neuwahl in bestimmten Berliner Wahlbezirken kommt oder nicht, entscheidet am Ende der Bundestag. Grundsätzlich können gegen eine Bundestagswahl der Bundeswahlleiter, die Landeswahlleiter und auch alle Wahlberechtigten bis spätestens zwei Monate nach der Wahl Einspruch einlegen.
Bundestag entscheidet über das Wahlergebnis
Ansprechpartner ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Der prüft, ob Fehler passiert sind, die sich auf die Zusammensetzung des Bundestags ausgewirkt haben könnten, oder ob Rechte von Wählern oder von Kandidaten verletzt wurden. Der Ausschuss bereitet eine Entscheidung vor und legt sie dem Bundestagsplenum zur Abstimmung vor. Die Frist für einen Einspruch endet am Freitag.
Wegen des Chaos hatte Landeswahlleiterin Petra Michaelis ihr Amt niedergelegt, was vielfach als Bauernopfer gesehen wurde: Sie hatte kein Durchgriffsrecht auf das Handeln der jeweiligen Bezirkswahlleitungen.