Urteil
Der Mörder von Noelle (15) muss lebenslang in den Knast
Das Mädchen war von einem Treffen mit Freundinnen gekommen. Auf dem Heimweg traf Noelle auf dem S-Bahnhof Ostkreuz zufällig auf Bekim H (42).

Der Mann, der die 15-jährige Noelle tötete, versteckte beim Urteil sein Gesicht: Lebenslang wegen Mordes und Vergewaltigung gegen Bekim H. (42).
Der Richter: „Er setzte sein sexuelles Verlangen mit Gewalt durch.“ H. habe das Mädchen danach zum Schweigen bringen wollen „Er entschloss sich, Noelle zu töten, um die Tat zu verdecken.“ H. habe sie gewürgt. Sechs bis acht Minuten lang.
Der Mörder traf sein Opfer auf dem Heimweg
Die verhängnisvolle Begegnung in der Nacht zum 5. August 2020. Noelle kam von einem Treffen mit Freundinnen. Sie hatten etwas gefeiert, auch Alkohol getrunken. Auf dem Heimweg traf sie auf dem S-Bahnhof Ostkreuz zufällig auf H.
Der Richter: „Sie sprachen miteinander, dann begleitete sie ihn zunächst freiwillig.“ Sie liefen zu einer Brache an der Rummelsburger Bucht. Sie stiegen über einen Zaun. Ein Zeuge hörte noch ein Kichern. Noelle, die sportlich war, wird sich nicht vor Bekim H. gefürchtet haben: Er ist ein kleiner, dünner Mann.
Der Richter: „Die Sache kippte in eine Richtung, die das Mädchen nicht gewollt hat.“ H. habe die Schülerin angegriffen. Sie habe sich gewehrt - „die Spurenlage sprich eine eindeutige Sprache, er vergewaltigte sie“.
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Er ist ein Mann mit einer „ausgeprägten Dissozialität, die sich wiederholt in Straftaten widerspiegelt“, so der Richter. H. saß nach einer Vergewaltigung einer 68 Jahre alten Frau für 13 Jahre im sogenannten Maßregelvollzug – als ein psychisch kranker Straftäter, der gefährlich ist und behandelt werden muss.
Richter: Das Gutachten war ein grober Fehler
2014 dann ein Gutachten, das äußerst positiv für ihn ausfiel. Kurz darauf kam H. auf Bewährung aus dem Maßregelvollzug. Der Richter: „Aus heutiger Sicht ein grober Fehler.“
Im Prozess stellte sich auch heraus: Obwohl strenge Führungsaufsicht angeordnet war, wurde H. nicht ausreichend kontrolliert und überwacht. So habe eine „unsägliche Sozialarbeiterin“ seinen Alkohol-Konsum verschwiegen. Er könne „manipulieren und täuschen“, so eine Psychiaterin. Er sei bei der Tat voll schuldfähig gewesen.
H. hatte eine Tötungsabsicht bestritten, von einem „leichten Würgen im Liebesspiel“ gesprochen. Seine Anwälte hatten auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert. Sie wollen Rechtsmittel prüfen.