Der Impfkalender für alle: Wann bin ich dran?
Zwei Impfstoffe sind in Europa zugelassen, ein dritter könnte bald hinzukommen. Wer wird nun genau in welcher Gruppe geimpft?

Die einen können es kaum abwarten, die anderen bleiben skeptisch: Kaum ein anderes Thema wird in Deutschland derzeit so hitzig diskutiert wie die Impfungen gegen Sars-CoV-2. Im Vergleich zu anderen Staaten verläuft die Impfkampagne allerdings hierzulande schleppend. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben rund 1,3 Millionen Menschen das Vakzin von Biontech/Pfizer oder Moderna erhalten.
Wer wann an der Reihe ist, hängt von diversen Faktoren ab: zum Beispiel von der Frage, wie viele Corona-Impfstoffe in der EU zugelassen oder wie viele Impfdosen verfügbar sind – also wie schnell und in welchem Ausmaß die Impfproduktionen hochgefahren werden können. Wie schnell die Bundesländer es schaffen werden, die Menschen täglich zu impfen, aber auch von der Frage, wie viele sich am Ende für oder gegen eine Impfung entscheiden.
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Entscheidend wird auch sein, ob später niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Praxen die Vakzine verabreichen dürfen. Ein genaues Zeitfenster kann also kaum vorausgesagt werden – obwohl es schon Impfrechner im Netz gibt. Fest steht, dass das Bundesgesundheitsministerium bis Ende des Sommers – Bundeskanzlerin Angela Merkel nennt den 21. September – allein ein Impfangebot unterbreiten möchte. Eine Übersicht über die Berliner Impfgruppen.
Gruppe 1 – Höchste Priorität (laut Impfrechner Omni-Calculator: jetzt bis Mitte März)
Zur ersten Gruppe gehören Menschen ab 80 Jahren sowie diejenigen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. Enge Kontaktpersonen von betagten oder pflegebedürftigen Menschen werden nicht geimpft.
Außerdem sollen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko mit höchster Priorität geimpft werden: in Notaufnahmen, Intensivstationen, Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Sars-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, zum Beispiel In- und Extubation, Bronchoskopie oder Laryngoskopie.
Darüber hinaus hat sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin mit der Senatsverwaltung für Gesundheit darauf verständigt, dass auch Impfärzte in mobilen Teams, der Ärztliche Bereitschaftsdienst, Personal in KV-Notdienstpraxen sowie Covid-19-Praxen geimpft werden sollen.
Zur ersten Gruppe zählen auch medizinische Angestellte, die Menschen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus pflegen oder betreuen, insbesondere in der Onkologie, Transplantationsmedizin sowie in Dialyseeinrichtungen.
Die KV Berlin setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass in der ambulanten Versorgung auch alle anderen Arztgruppen und deren Praxispersonal so schnell wie möglich geimpft werden.
Nach Angaben der Ständigen Impfkommission (Stiko) umfasst die erste Gruppe rund 8,6 Millionen Menschen. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, bis Ende Januar alle rund 800.000 Pflegeheim- und Altenheimbewohner zum Impftermin einzuladen.
Gruppe 2 – Hohe Priorität (Ende Februar bis Ende April)
In der zweiten Gruppe, die voraussichtlich ab Frühjahr dran ist, sollen alle ab 70 Jahren sowie Menschen mit einem sehr hohen Risiko oder einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf das Vakzin bekommen. Dazu gehören Demenzkranke oder Personen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) und Transplantationspatientinnen und -patienten. Auch eine enge Kontaktperson dieser Pflegebedürftigen und von Schwangeren kann sich impfen lassen.
Zur zweiten Gruppe gehören Pflegepersonal, das in stationären Einrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten regelmäßig Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung betreut, sowie medizinische Beschäftigte, die regelmäßig zu Patienten Kontakt haben.
Außerdem: Personal in Blut- und Plasmaspendediensten und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko, zum Beispiel bei Demonstrationen; und Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
Auch Bewohner und Beschäftigte Asyl- oder Obdachlosenunterkünften sollen den Impfstoff erhalten.
Diese Gruppe umfasst laut Stiko mehr als elf Millionen Menschen, allerdings liegen – wie auch für die anderen Impfgruppen – keine genauen Informationen vor, wie viele Personen den einzelnen Betroffenengruppen insgesamt angehören.
Gruppe 3 – Erhöhte Priorität (Mai bis Juli)
In der dritten Gruppe sind Menschen ab 60 Jahren an der Reihe. Außerdem sollen Personen mit folgenden Krankheiten geimpft werden:
Erkrankungen
Herz/Kreislauf: Koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, Arrhythmie/Vorhofflimmern, arterielle Hypertonie (essentieller/primärer und sekundärer Art)
Metabolismus: Adipositas (Body-Mass-Index über 30), Diabetes mellitus, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung
Lunge: COPD oder Asthma bronchiale
Immunsystem: Autoimmunerkrankungen (nicht näher definiert), rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Immunkompromittierte zum Beispiel nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen
Krebs: Krebserkrankungen
Zentrales Nervensystem: Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Schlaganfall
Zur dritten Gruppe zählen außerdem Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die keine Patienten mit (Verdacht auf) Infektionskrankheiten betreuen und keine aerosolgenerierenden Tätigkeiten durchführen, Laborpersonal sowie Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrerinnen und Lehrer.
Erfasst sind auch Personen in relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen, insbesondere bei den Verfassungsorganen, in Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz.
Auch Menschen, die in relevanter Position in weiteren Einrichtungen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, der Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen sollen in der dritten Gruppe geimpft werden.
Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Menschen unter prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen (unter anderem Inhaftierte, Saisonarbeiter oder Beschäftigte in Verteilzentren) zählen ebenfalls dazu.
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Wie viele Menschen zu dieser Gruppe zählen, kann unter anderem wegen den unklaren Angaben zu den Vorerkrankungen nicht prognostiziert werden. So werden etwa die Autoimmunerkrankungen nicht spezifiziert. Auch verantwortliche Behörden wie das RKI können auf Nachfrage nicht näher darauf eingehen – und die unklaren Angaben verursachen weitere mögliche Probleme.
Die Berliner Ärztin Irmgard Landgraf stellt als internistische Hausärztin Indikationen und Kontraindikationen bei ihren Patientinnen und Patienten für oder gegen die Covid-Impfung. Die Hypertonie selbst, egal ob essentiell oder sekundär, stelle zum Beispiel keine Kontraindikation dar, sagt sie auf Anfrage. Bei einer sekundären Hypertonie müsse man „schauen, ob die Grundkrankheit die Covid-Impfung verbietet“, so die Ärztin.
Auch bei Autoimmunerkrankungen müsse differenziert werden, um welche Erkrankung es sich handelt und ob man die betroffenen Menschen durch eine Impfung gefährdet oder nicht. Patienten sollten sich für Beratungsbedarf an ihre Fachärzte wenden.
So werden einige Betroffene mit Immunsuppressiva therapiert – das körpereigene Abwehrsystem wird dabei unterdrückt. Die Corona-Impfung ist wiederum dafür gedacht, das Immunsystem dazu anzuregen, Antikörper zu produzieren. Eine immunsuppressive Behandlung in Hinblick auf eine Impfung gegen Sars-CoV-2 muss also unter Umständen ausgesetzt, in jedem Fall aber sehr gut geplant werden. „Ich kann nur allen Menschen, die zur Impfung gehen, raten, vorab ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin zu fragen, ob sie bedenkenlos geimpft werden können“, sagt Landgraf.
Gruppe 4 – Ohne Priorität (ab August)
Die Gruppe 4 umfasst Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wie bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression. Diese Personen haben laut Stiko häufiger einen schwereren Covid-19-Krankheitsverlauf und auch ein erhöhtes Risiko an Corona zu versterben. In der Stiko-Impfempfehlung werden sie zur Gruppe mit Menschen mit Vorerkrankungen gezählt, in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums wurden sie allerdings nicht berücksichtigt und rutschen deshalb in die vierte Gruppe.
Auch allen anderen Menschen, die ein geringeres Risiko haben, einen schweren Verlauf zu erleiden, soll in dieser Gruppe ein Impfangebot gemacht werden. Wie viele das sind, kann nicht abgeschätzt werden.
Wer vorerst nicht geimpft werden soll: Kinder, Schwangere, Infizierte, Allergiker