Oberstaatsanwalt im Interview

„Kaum jemand kann in Berlin davon ausgehen, nicht Opfer einer Straftat zu werden“

Ralph Knispel (60), der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, über gefühlte und reale Bedrohung durch Kriminalität und über das (Nicht-)Funktionieren des Rechtsstaates.

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Oberstaatsanwalt Ralph Knispel.
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel.Volkmar Otto

Mehr als 513.400 Straftaten registrierte die Polizei im vergangenen Jahr in Berlin. Das war erneut eine leichte Zunahme. Die Aufklärungsquote liegt lediglich bei 44,7 Prozent. Rasant gestiegen ist die Zahl der Sexualstraftaten und auch wieder die Zahl der Einbrüche. Auf 100.000 Einwohner kommen 14.086 Straftaten. Der BERLINER KURIER sprach mit dem Vorsitzenden der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel (60), über gefühlte und reale Bedrohung durch Kriminalität und über das (Nicht-)Funktionieren des Rechtsstaates. Der Oberstaatsanwalt ist Leiter der Abteilung für Kapitalverbrechen.

KURIER: Herr Knispel, sind Sie schon mal Opfer einer Straftat geworden?

Ralph Knispel: Ja, vor vielen Jahren, als bei mir zu Hause das erste Mal eingebrochen wurde.

Wurde etwas gestohlen?

Es fehlte das Ersparte meiner Kinder.

Wie haben Sie diesen Einbruch erlebt?

So etwas ist ein einschneidendes Erlebnis. Es verunsichert zu wissen, dass ein Fremder in deiner intimen Umgebung herumgestöbert hat. So geht es den meisten Menschen, denen so etwas widerfahren ist. Ich weiß von einer Frau, bei der eingebrochen wurde, während sie schlief. Danach hat sie sich lange nicht mehr getraut, nachts zur Toilette zu gehen. Sie hat sich einen Nachttopf ins Schlafzimmer gestellt.

Würden Sie Berlin als eine sichere Stadt bezeichnen?

Die Frage ist, wie Sie das definieren. Kaum jemand kann in dieser Stadt davon ausgehen, nicht Opfer einer Straftat zu werden. Das fängt schon im öffentlichen Nahverkehr an. Es stimmt zwar, dass in New York die Zahl der Straftaten höher ist. Ich würde mich aber davor hüten zu behaupten, dass Berlin eine sichere Stadt ist.

Warum nicht?

Seit Jahren hat diese Stadt, bezogen auf die Einwohnerzahl, die höchste Kriminalitätsquote und die geringste Aufklärungsquote in Deutschland. Da müssen wir uns schon die Frage stellen, warum es in anderen Bundesländern weniger Straftaten pro Einwohner gibt - auch in Großstädten, die zudem noch eine höhere Aufklärungsquote haben.

Woran liegt das?

Ein Aspekt ist mit Sicherheit die personelle Ausstattung. Und Berlin liegt ganz hinten, was die Besoldung von Beamten angeht. Auch wenn in den letzten Jahren etwas aufgeholt wurde. Eine Rolle spielt zudem die technische Ausstattung der Polizei. Das fängt beim Fuhrpark an und hört beim Digitalfunk auf.

Innensenatoren, ob von CDU oder SPD, und die Polizeispitze betonen seit Jahren, dass die gefühlte Unsicherheit stärker als der Grad der wirklichen Gefährdung sei.

Die Betroffenen trösten solche Aussagen wenig. Es ist Aufgabe der Politik, sich die Frage zu stellen, wie es zu dieser Diskrepanz kommt. Auf das Argument, dass die Medien dieses Gefühl durch Crime-Sendungen befeuern, kann man sich nicht zurückziehen. Ein solcher Eindruck wird doch eher durch das eigene Erleben oder das seiner Angehörigen oder Freunde verstärkt.

Oberstaatsanwalt Ralph Knispel im Gespräch mit dem Berliner KURIER.
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel im Gespräch mit dem Berliner KURIER.Volkmar Otto

Laut Statistik ist die Anzahl der gesamten Delikte seit den 90er-Jahren gesunken. Damals gab es viel mehr Fälle von Mord und Totschlag. Also ist es doch sicherer geworden?

Die sinkende Zahl an Straftaten trifft nicht für alle Deliktsfelder zu. Bei Gewaltdelikten gab es Schwankungen, mal wurden weniger registriert, mal wieder mehr. Eine Zeit lang stieg die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle drastisch. Inzwischen gibt es wieder weniger Einbrüche, auch weil die Menschen ihre Wohnungen besser schützen. Die Zahl der Straftaten im Straßenverkehr ist dagegen gestiegen. Und im Bereich des Rechtsextremismus registrieren wir sogar einen ganz enormen Anstieg. Übrigens ebenso wie bei linksextremistischen Straftaten – auch wenn das in Berlin nicht so gern gehört wird. Das zeigt, dass wir uns trotz sinkender Kriminalitätsrate nicht zurücklehnen dürfen und null Toleranz bei allen Straftaten zeigen müssen.

Das ist ein hoher Anspruch.

Aber ein notwendiger. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat ist zurückgegangen. Es gibt Gegenden, in denen sich die Menschen unsicher fühlen. Und es gibt Ecken in Berlin, etwa in Neukölln und Kreuzberg, wo sich selbst Polizisten nur in Gruppenstärke bewegen, weil sie sich Angriffen ausgesetzt sehen.

Gibt es in Berlin sogenannte No-Go-Areas?

Natürlich gibt es keine Gebiete, von denen gesagt wird: Da darf man nicht hingehen. Aber es gibt Gegenden in Berlin, die gefährlich sind. Wo Ordnungsamtsmitarbeiter zögern, Menschen darauf hinzuweisen, den Kampfhund anzuleinen oder bei Partys Abstand zu halten. Wo Mitarbeiter der S-Bahn angepöbelt oder sogar verprügelt werden, wenn sie Fahrgäste auffordern, eine Maske zu tragen. Wo sich Menschen, die im Staatsdienst tätig sind und dafür da sind, Recht durchzusetzen, Anfeindungen ausgesetzt sehen. In Berlin werden solche Dinge in weiten Teilen hingenommen. So etwas darf man aber nicht dulden. Auch nicht als Ausdruck großstädtischen Zusammenlebens.

Wie kam es zu diesen Zuständen? Die gibt es doch nicht erst seit kurzem?

Man hat ewig zugeschaut und offenbar gemeint, bestimmte Menschen vorzugsweise behandeln zu müssen. Es wurde beispielsweise hingenommen, dass sich kriminelle Clans hier etablieren konnten. Von Abschiebungen ist lange Zeit abgesehen worden. Aus dem gesamten Berliner Strafvollzug sind zum Beispiel vor einiger Zeit in einem Jahr nur fünf Straftäter abgeschoben worden. Wir sind jetzt dabei, dass alles aufzuholen.

Die wenigsten Menschen sind aber von Clankriminalität betroffen. Warum haben trotzdem so viele den Glauben an den Rechtsstaat verloren?

Nicht jede Straftat wird angezeigt. Nicht jeder, der in der U-Bahn geschlagen wird, macht sich die Mühe und geht zur Polizei. Oder denken Sie an Fahrraddiebstähle. Berlin ist ein Hotspot dafür. Doch werden die wenigsten dieser Straftaten zur Anzeige gebracht. Denn – und auch das ist bekannt – bei vielen dieser Anzeigen wird nichts herauskommen. Auch nicht bei Wohnungseinbrüchen. Die Betroffenen bekommen einen Bescheid, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Das war‘s. Das frustriert viele Bestohlene natürlich.

Sie erwähnten den Nahverkehr. Die BVG hält ihn für sicher und argumentiert: Um einmal Opfer einer Straftat zu werden, müsse man - statistisch gesehen – 900 Jahre jeden Tag einmal mit U-Bahn, Bus oder Straßenbahn gefahren sein. Das klingt doch nicht schlecht.

Natürlich klingt das gut. Aber ein Ausbilder hat mal zu mir gesagt, als es um solche Wahrscheinlichkeiten ging: ‚Wenn Sie Opfer einer Straftat werden, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 100 Prozent‘. Und so ist es.

Vor allem ältere Menschen sind oft ängstlich, obwohl sie statistisch gesehen nicht so häufig Opfer von Straftaten werden wie junge Männer. Woran liegt das?

Da ist sie wieder, die Statistik. Natürlich werden Sie selten hochbetagte Menschen in Auseinandersetzungen erleben, wie es sie unter jungen Männern gibt. Aber gerade bei den Senioren haben Sie einen riesigen Anteil von Bestohlenen oder Betrogenen, von Frauen und Männern, die Opfer von Enkeltricks oder Tätern wurden, die sich als Polizeibeamte ausgaben.

Einer Ihrer Kollegen forderte im vergangenen Jahr mehr Befugnisse im Kampf gegen Organisierte Kriminalität. Er berichtete, dass er in seiner ganzen Karriere nur einmal einen großen Lauschangriff genehmigt bekommen habe.

Auch mir ging das so. Wir sehen uns europäischer Rechtsprechung ausgesetzt, die uns enge Fesseln anlegt. Das gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung. Jahrelang ist von den Medien und interessierten Politikern der Eindruck erweckt worden, der Staat sammele alle Kommunikationsdaten im großen Stil, könne Profilbilder von seiner Bevölkerung erstellen und so nachvollziehen, wer wann wo gewesen ist. Das ist alles Unsinn.

Worum ging es dann?

Darum, dass Telekommunikationsanbieter diese Daten für einen längeren Zeitraum als vier Wochen verschlüsselt aufbewahren sollen.

Warum sollte das geschehen?

Nach Straftaten werden nicht zuerst die Kommunikationsdaten ausgewertet. Es kann sein, dass die Ermittler erst nach drei, vier, fünf Monaten feststellen, dass es interessant sein könnte, wer mit wem wann und wo kommuniziert hat. Wir können nicht einfach in die vom Anbieter übermittelten Daten schauen und sagen: Die Frau Bischoff hat dann und dann mit Herrn Kopietz telefoniert. Wobei wir die Inhalte der Telefonate sowieso nicht kennen.

Was können Sie denn dann sehen?

Wir können nur feststellen, dass ein Gerät eine SMS an ein anderes Gerät geschickt hat oder dass telefoniert wurde. Wichtig ist auch, wer sich in welchem Funkzellenbereich aufgehalten hat. Wenn sich ein Tatverdächtiger in einer Funkzelle befand, in der Straftaten stattfanden, darf auch ein Kriminalist daraus bestimmte Schlussfolgerungen ziehen – gegebenenfalls sogar zur Entlastung einer Person.

Manche Straftäter stehen zum sechsten oder siebenten Mal vor Gericht, etwa wegen gefährlicher Körperverletzung. Und dann werden sie wieder nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sind wir bei einer Kuscheljustiz angekommen?

Es gibt sicherlich Urteile, die zumindest verwundern und zu Unverständnis führen. Aber wir sollten nicht das Vorurteil bedienen, dass hier lascher geurteilt wird als in anderen Bundesländern. Was bedenklicher ist: Wir haben eine Justiz, die in vielen Bereichen nicht mehr handlungsfähig ist.

Wie meinen Sie das?

Wir haben Verfahren, die sich ewig hinziehen. Wenn Angeklagte vor dem Amtsgericht verurteilt sind und sie nicht in Untersuchungshaft sitzen, dann dauert es manchmal zwei und mehr Jahre, bis die Berufung vor dem Landgericht verhandelt wird. Das heißt: Zwischen der Tat und einem rechtskräftigen Urteil vergehen Jahre. Und anwaltlich besonders gut beratene Angeklagte sind dann natürlich in der Lage, Verfahren noch weiter zu verzögern. Nicht selten legt die Verteidigung auch dar, dass ihr Mandant den Weg zum Rechtsstaat inzwischen zurückgefunden habe. Letztlich darf der Angeklagte dann wegen der Länge des Verfahrens mit einem geringeren Strafmaß rechnen. So kommt es dann zu Urteilen, die nicht mehr nachzuvollziehen sind.