Das ist ja wie in der DDR! Vor der Berlin-Wahl stehen in den Rathäusern die Sieger schon längst fest
In einem Schreiben der Innenverwaltung wird gefordert, dass nach dem Urnengang am Sonntag die jetzigen Bezirksbürgermeister und Stadträte im Amt bleiben sollen – aus Kostengründen.
39 Millionen Euro kostet die Wiederholung der Berlin-Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten. Ein Teil des vielen Geldes hätte man sich auch sparen können. Denn die erneute Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) ist völlig unnötig. Die Gewinner stehen bereits fest.
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Das erinnert bestimmt so manchen an die DDR-Wahl von 1989. Da war „von oben“ bereits angeordnet, dass die Kandidaten der Nationalen Front mit 99 Prozent der Stimmen gewinnen, egal wie das Volk tatsächlich abstimmen wird. Ähnlich ist es nun auch bei der Wiederholung der BVV-Wahl. Denn egal wie die Berliner wählen: Die Bezirksbürgermeister und die Stadträte, die infolge der Pannenabstimmung vom September 2021 in ihr Amt kamen, sollen auch nach dem erneuten Urnengang dort bleiben. So hat es die Senatsinnenverwaltung Tage vor der Wahl in einem Brief an die Bezirksbürgermeister festgelegt.
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In dem Schreiben, über das der Tagesspiegel zuerst berichtete, heißt es: „Auch im Fall einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse in der BVV bleiben gewählte Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die weiteren Bezirksamtsmitglieder im Amt.“ Dahinter steckt kein staatlicher verordneter Wahlbetrug wie damals in der DDR, sondern eine juristische Regelung.
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Denn die Innenverwaltung begründet ihre Entscheidung damit, dass die Bürgermeister und Stadträte infolge der Pannenwahl von der BVV „für die Dauer der Wahlperiode gewählt wurden und die Wahlperiode ununterbrochen fortgesetzt wird.“ Denn das Verfassungsgericht hatte bei seiner Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Wahlwiederholung festgelegt, dass mit der Wahlwiederholung keine neue Legislaturperiode beginnt.
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Egal wie die Berliner wählen: Bürgermeister und Stadträte sollen bleiben
Anders als bei den Senatsmitgliedern und der Regierenden Bürgermeisterin sind die Bezirksbürgermeister und die Stadträte innerhalb einer fünfjährigen Legislaturperiode Beamte auf Zeit. Daher müssten sie rechtlich bis Ende 2026 im Amt bleiben.
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Eine Abwahl der Bezirksregierung durch die BVV wäre möglich, aber auch recht teuer. Denn werden die jetzigen Bürgermeister und Stadträte als Beamte auf Zeit vor Ende ihrer Amtszeit abberufen, erhalten sie noch drei Monate volles Gehalt – dann etwa 70 Prozent der Dienstbezüge als Ruhegehalt. Ein Bezirksbürgermeister bekäme etwa 7171 Euro im Monat, ein Stadtrat 6381 Euro. Geld, dass sich die Innenverwaltung sparen will.
Das Schreiben der Innenverwaltung habe „auch damit zu tun, dass die Bürgermeister und Stadträte zum Beispiel Referenten als persönliche Mitarbeiter haben“, sagt Lichtenbergs Vize-Bürgermeister Kevin Hönicke (SPD). Diese könnten nun nach einer fast einjährigen Tätigkeit ihre Job verlieren. Denn es ist klar, das neue Stadträte und Bürgermeister ihre eigenen Mitarbeiter und nicht die ihres Vorgängers beschäftigen werden. Auch das kostet zusätzliches Geld.
Es gibt aber einen Ausweg, wie man zumindest die Zahlung der Übergangsgehälter für die jetzigen Bezirksbürgermeister und Stadträte sparen könnte. Sie müssten nur freiwillig zurücktreten und würden damit auf die nachfolgenden Bezüge verzichten.
Diesen Schritt werde etwa Lichtenbergs Vize-Bürgermeister Hönicke nach der Wahl anregen, sagte er dem KURIER. Damit dem Bezirk eine neue Rathausregierung entsprechend der Zusammensetzung der neuen BVV, die die Lichtenberger dann am Sonntag wählen, gebildet werden kann. Möglich, dass auch andere Bezirke diesem Beispiel folgen. Gewiss ist das aber nicht.
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