Darf mein Chef mich zum Homeoffice zwingen?
Unternehmen müssen ihren Angestellten das Arbeiten von zu Hause ermöglichen. Dabei gibt es Regeln zu beachten, die Arbeitgeber und auch Beschäftigte einhalten müssen.

Die Homeoffice-Pflicht gilt in Berlin. Um sie in den Unternehmen durchzusetzen, will der Senat jetzt verstärkte Betriebskontrollen durchführen. Es gibt viele Regeln, an die sich die Firmenchefs, aber auch die Mitarbeiter halten müssen.
Können Arbeitgeber ihre Beschäftigten zum Homeoffice verpflichten?
Arbeiten von zu Hause ist auch in der Pandemie an die Zustimmung der Beschäftigten geknüpft. Eine abweichende Festlegung des vertraglichen Arbeitsortes bedarf in jedem Fall einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung, heißt es auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums. „Eine sogenannte Versetzungsklausel macht es in den meisten Arbeitsverträgen möglich“, sagt Carsten Brönstrup, Sprecher Vereinigung der Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg (UVB). „Allerdings können Arbeitnehmer dagegen vorgehen, indem sie erklären, dass für sie die Versetzung ins Homeoffice nicht zumutbar ist.“ Dieser Fall könnte etwa eintreten, wenn Mitarbeiter daheim zu wenig Platz hätten, ihr Homeoffice mit dem des Partners und dem Homeschooling der Kinder quasi an einem Küchentisch teilen müssten. Ähnlich argumentiert das Bundesarbeitsministerium.
Was bedeutet die Homeoffice-Pflicht, was soll erreicht werden?
Unternehmen müssen Mitarbeitern ermöglichen, ins Homeoffice zu gehen – überall dort, wo es vom Arbeitsablauf her machbar ist. So wurde es am 19. Januar in der Runde der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen. Ziel des Beschlusses ist es, dass Kontakte der Beschäftigten am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Das wiederum soll helfen, den Anstieg der Corona-Neuinfektionen im Land zu stoppen. Die Homeoffice-Regelung gilt daher für jedes Unternehmen, egal, wie groß es ist und wie viele Mitarbeiter es hat. Die Verordnung wurde zunächst vom Bundesgesundheitsministerium bis zum 15. März erlassen.
Was tun, wenn der Chef Mitarbeitern das Homeoffice verweigert, obwohl es möglich ist?
In diesem Fall sollten die Beschäftigten zunächst mit dem Arbeitgeber darüber sprechen, rät das Bundesarbeitsministerium. Sie können sich auch an ihre betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) wenden oder Kontakt mit den Arbeitsschutzbehörden, in Berlin also mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) aufnehmen. Das LaGetSi kann bei Kontrollen verlangen, dass der Arbeitgeber die Gründe darlegt, weshalb Homeoffice nicht möglich ist.
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Welche Regeln müssen Unternehmen einhalten, wenn Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen in der Firma bleiben müssen?
Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Angestellten in den Räumen die Abstandsregeln einhalten können, dort den vorgeschriebenen Platz von je zehn Quadratmetern zur Verfügung haben. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Zusammenkünfte, wie Besprechungen, sind auf das absolute betriebsnotwendige Maß zu beschränken. Die Vorschriften sind von den Mitarbeitern ebenfalls einzuhalten.
Muss der Arbeitgeber die Ausstattung für das Homeoffice zur Verfügung stellen?
Das Bundesarbeitsministerium beantwortet diese Frage so: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber auch für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Homeoffice verantwortlich. Das heißt aber nicht, dass er den Beschäftigten alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss. Beschäftigte können im Homeoffice auch eigene Arbeitsmittel verwenden. Es bietet sich an, gemeinsam zu vereinbaren, ob und unter welchen Bedingungen etwa der eigene Drucker, Rechner oder der eigene Internetzugang durch die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden kann. Fraglich ist, ob Arbeitgeber sich auch an den höheren Stromkosten beteiligen müssen, die durch das Homeoffice entstehen. Denn die Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten ist meistens kaum möglich.
Können Mitarbeiter das Arbeiten im Homeoffice steuerlich absetzen?
Im Dezember beschloss der Bundestag die Homeoffice-Pauschale. Arbeitnehmer können in ihren Steuererklärungen für 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen. Damit wolle man die Mehrbelastungen (z. B. höhere Stromkosten) ausgleichen, die durch das Arbeiten zu Hause entstehen. Die Pauschale soll aber maximal nur für 120 Tage gelten, bringt insgesamt also bis zu 600 Euro. Wer länger im Homeoffice arbeiten muss, kann dies nicht geltend machen. Ein weiterer Nachteil: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, zu denen auch Kosten für Arbeitsmittel oder für eine Fortbildung zählen, die der Arbeitgeber nicht bezahlt hat. Für alle Steuerzahler werden die Werbungskosten jährlich pauschal mit 1000 Euro berechnet. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über 1000 Euro kommt, wird also extra entlastet.