Andrea Schatz mit ihren Flugtickets des LH-Fluges 202 von Frankfurt nach Berlin.
Andrea Schatz mit ihren Flugtickets des LH-Fluges 202 von Frankfurt nach Berlin. Sabine Gudath

Andrea Schatz fühlt sich gedemütigt und diskriminiert. Als die 63-Jährige aus Karlshorst am 15. August von einem Besuch bei ihrer Freundin in Toulouse in Frankfurt zwischenlandete, erlebte sie am Flughafen eine Odyssee. Beim Einchecken am Gate ihres Anschlussflugs mit der Deutschen Lufthansa nach Berlin weigerte sich der Pilot, die Rollstuhlfahrerin mitzunehmen, obwohl die erforderliche Transportgenehmigung für ihr Hilfsmittel vorlag. Stattdessen blieb sie am Flughafen als einzige Passagierin allein zurück und wurde von der Airline in einem Hotel in einem nicht rollstuhlgerechten Zimmer untergebracht.

„Mir hatte es sprichwörtlich die Sprache verschlagen. Ich bin seit 30 Jahren in der Behindertenbewegung. So ein behindertenfeindliches Verhalten habe ich noch nicht erlebt“, sagt Andrea Schatz. Das Erlebnis sei eine unzumutbare körperliche Belastung für sie gewesen und sie habe anschließend tagelang Muskel- und Nervenschmerzen gehabt.

Auf den anderen Flugsegmenten verlief alles reibungslos 

Die Referentin der Berliner Senatsverwaltung leidet an Kinderlähmung und ist auf ihren Rollstuhl mit elektrischer Unterstützung angewiesen. Weder auf vorherigen Flügen mit anderen Airlines noch auf den weiteren Teilstrecken bei ihrer zweiwöchigen Reise gab es Probleme mit ihrem Rollstuhl. Doch an jenem Freitagabend in Frankfurt tauchten zu ihrer Überraschung mit einem Mal Schwierigkeiten auf. Andrea Schatz schildert den Fall aus ihrer Sicht so: „Ich hatte meinen Rollstuhl mit dem Transportzertifikat der Batterien und einem Lufthansa-Formular ‚Elektrische Mobilitätshilfen‘ ordnungsgemäß angemeldet und die Deutsche Lufthansa hatte mir die Mitnahme meines Rollstuhls schriftlich bestätigt. Auf den anderen Flugsegmenten meiner Reise verlief alles reibungslos. Doch in Frankfurt wurde ihr nach der Landung aus Toulouse am Gate der Weiterflug mit LH202 nach Berlin verweigert. 

„Der Kapitän lehnte die Beförderung meines Rollstuhls ab, weil er fest verbaute Lithium-Batterien in den Rädern hat. Nach Aussage des Kapitäns seien diese als ‚Gefahrengut‘ deklariert und dürften nicht im Frachtraum befördert werden. Im Passagierraum hatte ihr Hilfsmittel auch keinen Platz gefunden. Sie habe am ganzen Körper gezittert und geweint, doch das habe die Flugmanagerin gar nicht interessiert und kein Wort des Bedauerns gezeigt. 

Ein Mobilitätsservice fuhr sie gegen Mitternacht zu einem Hotel in Flughafennähe, das ihr ein Zimmer zugewiesen hatte, das nicht rollstuhlgerecht war. „Ohne WC-Haltegriffe und mit so hohem Waschbecken, dass ich nicht herankam“, berichtet Andrea Schatz. Da ihr Gepäck bereits an Bord war, hatte sie noch nicht einmal ihre notwendigen Medikamente und ihr Ladekabel für ihr Handy dabei. Um diese Uhrzeit habe sie im Hotel auch nichts mehr zu essen bekommen.

Der Airport in Frankfurt am Main. Hier geschah der diskriminierende Vorfall.
Der Airport in Frankfurt am Main. Hier geschah der diskriminierende Vorfall. imago

Am nächsten Morgen erlebte die Berlinerin am Flughafen ein ähnliches Prozedere. Die Lufthansa hatte sie auf die 8.45-Uhr-Maschine umgebucht. „Mein Transportzertifikat wurde angestarrt und von einem Mitarbeiter zum nächsten gereicht. Es fielen Sätze wie: Die Lufthansa hat ihre eigenen Bestimmungen und ich muss dann eben mit dem Zug nach Hause fahren“, erinnert sich Andrea Schatz. Nach nervenaufreibenden 45 Minuten sei entschieden worden, dass sie nun doch mit ihrem Rollstuhl an Bord dürfe. In Berlin sei sie völlig erschöpft gelandet. „Ich hatte danach noch tagelang Nerven-und Muskelschmerzen“, sagt sie. 

Andrea Schatz lässt das Erlebte keine Ruhe. Sie interessiert vor allem eines: Warum wusste der Pilot nicht besser über die Beförderungsbestimmungen zum Transport ihres Rollstuhls Bescheid? „Rollstühle, die mit einer auslaufsicheren Trocken- oder Gelbatterie betrieben werden, dürfen als Gepäck aufgegeben werden“, steht in den Transportbedingungen des Unternehmens.

Bevor sie sich an den KURIER wendete, um ihren Fall öffentlich zu machen, hatte sie sich auch an die Fluggesellschaft selbst gewandt. Doch mit der Antwort ist Andrea Schatz nicht zufrieden. „Ich habe in dem Schreiben aufrichtiges Bedauern vermisst und eine Erklärung für das Verhalten des Piloten. Mir dann nur 250 Euro anzubieten, die jedem bei Nichtbeförderung zustehen, empfinde ich als zweite schallende Ohrfeige“, sagt sie.

Andrea Schatz geht es nicht nur um den sozialen Aspekt bei ihrem diskriminierenden Erlebnis, sondern auch um den politischen. Zwar sei die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung in Deutschland schon gesetzlich geregelt, wie beispielsweise im 2002 erlassenen Bundesgleichstellungsgesetz. Doch bislang greife das Gesetz nur im öffentlichen Bereich. Deshalb kann sie nun auch nicht juristisch dagegen vorgehen, da die Deutsche Lufthansa ein privates Unternehmen ist. Ihr bliebe nur die Möglichkeit, wie jeder andere Bürger auch, zivilrechtlich gegen die Nichtbeförderung vorzugehen.

Lufthansa-Sprecher: „Es kamen Unklarheiten bei der Interpretation der Unterlagen auf“

Die Berlinerin möchte aber vor allem eines: dass Menschen mit einem Handicap wie sie weiterhin fliegen können. Der KURIER hat bei der Deutschen Lufthansa nachgefragt. Warum durfte Andrea Schatz am 15. August mit ihrem Rollstuhl nicht an Bord? „Frau Schatz hatte die Mitnahme eines speziellen Rollstuhls gebucht. Während der Prüfung der Dokumente kamen Unklarheiten bei der Interpretation der Unterlagen auf. Interne Klärungsanfragen führten zum Zeitverzug. Der Versuch der Beförderung des Rollstuhles in der Kabine war aufgrund der überschreitenden Maße bei der Lagerung fehlgeschlagen. Unsere Mitarbeitenden taten ihr Möglichstes, um diese Situation zu vermeiden“, teilte Unternehmenssprecher Jörg Waber mit. 

Der Spielraum eines Kapitäns, den Abflug hinauszuzögern, um Sondersituation zu bewerten und entscheiden, sei jedoch begrenzt. Das geschilderte Verhalten des Mitarbeiters am Check-in widerspreche nicht nur den Erwartungen unseres Gasts. Es entspreche auch nicht der fürsorglichen Haltung gegenüber unseren Gästen, die Lufthansa von allen Mitarbeitenden am Flughafen erwarte. Es handele sich um einen Einzelfall. Es seien alle zuständigen Abteilungen und Leiter über das unglückliche Geschehen informiert, um einen weiteren Vorfall zu vermeiden. Am 14. September 2021 habe Frau Schatz eine Entschuldigungsmail erhalten.

In den Augen von Dominik Peter vom Berliner Behindertenverband sei das Verhalten des Piloten völlig inakzeptabel und man könne erwarten, dass er sich persönlich bei der Betroffenen entschuldige. „Bei einer Fluglinie, die sich selbst als Premium-Airline betitelt, darf so etwas nicht passieren. Dass einer Reisenden mit einer Behinderung so etwas zugemutet wird, ist kein Premium.“ Doch leider sei dieser Fall von Andrea Schatz kein Einzelfall und bilde die Realität ab, die Menschen mit Handicap täglich erlebten. „Erst wenn das Luftfahrt-Bundesamt hohe Strafen für Nichtbeförderungs-Fälle wie diese, verhängen würde, würden die Fluggesellschaften endlich aufwachen“, glaubt Peter.